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Marja-Liisa Völlers
SPD
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16 / 16 Fragen beantwortet
Frage von Hansbernd S. •

Wie stehen Sie zu dem Beschluss der Bundesregierung vom 08.01.2024 wonach die Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 jährlich um 600 Millionen Euro gekürzt werden?

Das Bundeskabinett hat am 5. Juli 2023 den Entwurf für den Haushalt 2024 beschlossen. Danach plant die Bundesregierung, den zusätzlichen Bundeszuschuss (Buzu) an die Rentenversicherung (RV) ab 2024 bis 2027 um 600 Mill. Euro im Jahr zu kürzen. Unter gleichbleibenden Bedingungen bliebe der Beitragssatz zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 %, würde danach aber schneller steigen. Der Buzu dient der Abgeltung sog. „nicht beitragsgedeckter Leistungen“. Diese Leistungen erbringt die RV für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben, z. B. für die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.
Bereits in 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen an die RV in Höhe von 500 Mill. Euro für die Jahre 2022 bis 2025 inkl. der verabredeten Dynamisierung nachträglich abgeschafft.
Ich gebe zu bedenken, dass mit der Verlässlichkeit der Finanzierung das Vertrauen in die gesetzliche RV und den Sozialstaat als Ganzes (die Umfragewerte sprechen da für sich...) steht und fällt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

 

haben Sie vielen Dank, dass Sie die Gelegenheit nutzen, mir auf abgeordnetenwatch.de eine Frage zu stellen. Der direkte Austausch ist mir sehr wichtig, weswegen ich mich stets freue, wenn interessierte Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichsten Themen auf mich zukommen. Dies ist aktuell in hohem Maße der Fall.

Leider konnte ich Ihrer Frage nicht entnehmen, ob Sie in meinem Wahlkreis wohnhaft sind. Dies ist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Zuständigkeitszuordnung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion jedoch sehr relevant. Konkret hat dies den Hintergrund, dass Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion sowohl inhaltliche, aber auch örtliche Zuständigkeiten zugeordnet bekommen. Ich möchte es daher vermeiden, in die Kompetenzen eines Kollegen oder einer Kollegin einzugreifen.

 

Sollten Sie in meinem Wahlkreis wohnhaft sein, so melden Sie mir dies gerne an meine Mailadresse (marja.voellers@bundestag.de) zurück. Sollten dies nicht der Fall sein, finden Sie eine/n für Sie zuständige/n Abgeordnete/n der SPD-Bundestagsfraktion unter Angabe Ihrer Postleitzahl auf der Website der SPD-Bundestagsfraktion: https://www.spdfraktion.de/abgeordnete/alle

 

Nach dieser Zuordnung wird Ihnen aus unserer Fraktion sehr gerne eine Stellungnahme bereitgestellt. Ich hoffe, dass ich diesbezüglich auf Ihr Verständnis zählen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Marja-Liisa Völlers, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansbernd S,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen bezüglich der Kürzungen des Bundeszuschusses im Bundeshaushalt 2024 für die Deutsche Rentenversicherung Stellung. 

Kurz gesagt: Ich stehe hinter der Entscheidung, den Zuschuss zu kürzen. Auch wenn es kein leichter Schritt war, mussten mit Blick auf die Haushaltsaufstellung 2024 auch unbequeme Kompromisse eingegangen werden. Gerne erläutere ich Ihnen im Folgenden meine Position dazu, die sich auch an den Ausführungen unseres Bundesarbeitsministers Hubertus Heil orientiert.

Unser Land steht vor anhaltenden Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Dazu gehören auch unbequeme Entscheidungen oder Kompromisse, die aber notwendig waren, um den Bundeshaushalt zu stabilisieren und finanziell tragfähig zu machen. So war dies vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 notwendig.

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 wurde daher unter anderem eine weitere Absenkung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung um jeweils 600 Mio. Euro für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen. Die vereinbarte weitere Absenkung des Bundeszuschusses wird - zusammen mit der bereits im Jahr 2023 beschlossenen Absenkung für die Jahre 2024 bis 2027 um ebenfalls jeweils 600 Mio. Euro - durch eine Absenkung des Erhöhungsbetrages für den zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 in Höhe von jeweils insgesamt 1,2 Mrd. Euro umgesetzt.

Die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung wird durch die vorgenannte Absenkung des Bundeszuschusses nicht beeinträchtigt. Kurz- und mittelfristige Auswirkungen auf die Beitragssatzentwicklung (bis 2027) ergeben sich nach derzeitiger Einschätzung nicht. Wir bleiben damit unserem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag treu, dass der Beitragssatz in unserer Regierungszeit nicht über 20 Prozent steigen wird.

Insbesondere wird die Kürzung des Bundeszuschusses keinen Einfluss auf die nächsten Rentenanpassungen haben, da die Rentenanpassung weder von der Höhe des Bundeszuschusses noch von der Höhe der Rücklagen der Rentenversicherung abhängt. Die Rentenanpassung ist gesetzlich geregelt und richtet sich im Wesentlichen nach der Lohnentwicklung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort meine Sicht der Dinge darlegen. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Themen noch Anmerkungen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Marja-Liisa Völlers, MdB

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