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Marja-Liisa Völlers
SPD
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Frage von Matthias B. •

Wann gibt es endlich eine gerechter Entlastung für Nutzer von Nachspeicherheizungen? Seit der Ölkrise der 70er Jahre sind wir von der ökologischen Notwendigkeit erneuerbarer Energien überzeugt.

Seit immerhin 6 Jahren können wir erneuerbare Energie endlich auch überwiegend beziehen und sind seit nunmehr 4 Jahren zu 100% darauf umgestellt!
Trotzdem zahlen wir für jede Kilowattstunde Energie aktuell 52ct bzw. 46ct. Die sog. Strompreisbremse greift nur zu einem winzigen Bruchteil so dass wir aktuell 601,- € monatliche Stromkosten für einen 2-Personenhaushalt zahlen müssen - das ist fast 1/4 unseres Monats-Nettos!
Wann kommt endlich eine gerechte Deckelung der Nachtstrom-Preise auf 30ct/kWh?
Es kann auch nicht sein, dass Strompreise weiterhin an der Börse bestimmt werden! Für den Bürger muss ein einheitlicher (Durchschnitts-) Preis für die kWh Energie her, egal aus welchem Träger diese gewonnen wird - alles andere spricht gegen das Gleichheits-Prinzip!
Außerdem muss das Prinzip der Speicher-Heizungen neu bedacht werden:
Die Heizungen sollten tagsüber geladenen werden, wenn die erneuerbare Energie aus Wind und Sonne zur Verfügung steht!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden. Ich bin mir bewusst, dass viele Bürgerinnen und Bürger aufgrund steigender Energiepreisen unter großem finanziellem Druck stehen. Gerade in Zeiten der Krise ist die Strompreisbremse ein wichtiger Schritt, um für Entlastungen zu sorgen. Dass die Strompreisbremse die Bürgerinnen und Bürger mit nachhaltigen Heizlösungen wie der von Ihnen verwendeten Nachtspeicherheizung nur unwesentlich entlastet, ist allerdings sozial ungerecht – da stimme ich Ihnen voll zu. Die Bundesregierung ist sich dieser Problematik ebenso bewusst und hat diesbezüglich auch kürzlich eine Anpassungsnovelle verabschiedet. Die für Sie interessanten Punkte werde ich im Folgenden erläutern:

Da die Strompreisbremse Bürgerinnen und Bürger mit Nachtspeicherheizungen mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden, wird die Strompreisbremse für Sie nun gesenkt. Zwar kann Heizstrom in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, gleichwohl sind auch hier die Preise stark gestiegen. Aus diesem Grund soll für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden.

 

Welche Einsparung das für Sie konkret bedeutet, hängt davon ab, ob über Ihre Netzentnahmestelle ausschließlich dem Betrieb Ihrer Nachtspeicherheizung dient, ob Sie einen tageszeitvariablen Tarif mit Hoch- und Niedrigtarifzeiten abgeschlossen haben und ob Sie weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. Unter den genannten Umständen wird der für diese Netzentnahmestelle maßgebliche Referenzpreis entsprechend gewichtet. Die Bundesregierung führt hierzu folgendes Beispiel an: Falls Sie einen Niedrigstromtarif für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr morgens haben, während die restliche Zeit ein Hochtarif gilt, dann wäre Ihr Referenzpreis 28 Ct/kWh gewichtet mit einem Drittel und 40 Ct/kWh gewichtet mit zwei Drittel, also 36 Cent je Kilowattstunde.

 

Zu Ihren weiteren Anregungen zur Reform von Strompreismärkten sowie Nachtspeicherheizungen möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Diese werde ich gerne an die zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker im Wirtschaftsausschuss weiterleiten. Generell ist es in diesem Themenfeld so, dass der Bund in der Verantwortung ist, fair marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine staatliche Bestimmung des Strompreises auf den Cent genau würde über die bundespolitischen Kompetenzen hinausgehen.

 

Maßnahmen wie die Strompreisbremse müssen besonders Bürgerinnen und Bürger entlasten, die Ihren Teil zur Energiewende beitragen – zum Beispiel mit Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen. Diesem Anspruch wird die Strompreisbremse mit dieser Gesetzesänderung nun auch gerecht.

 

Falls Sie noch weitere Fragen oder Anliegen haben, können Sie uns unter marja.voellers@bundestag.de eine weitere E-Mail schreiben oder auch einfach bei uns im Berliner Büro anrufen: 030 – 227 77570.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Marja-Liisa Völlers, MdB

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