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Marja-Liisa Völlers
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Frage von Reinhard S. •

Guten Tag, warum sollen Pensionäre einen 3.000 € Inflationsausgleich bekommen und ich als Rentner nichts ??

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Inflationsausgleichsprämie wurde von den Tarifparteien im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verhandelt. Es geht also zunächst um Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz in Verbindung mit dem Tarifvertragsgesetz. Damit wird geregelt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lohnentwicklung und andere Sachen frei vertraglich regeln können. Das haben die Tarifparteien für die Tarifbeschäftigten, also die Angestellten im öffentlichen Dienst, zuletzt im April 2023 getan. Teil dieser Vereinbarung ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesregierung, haben mit dieser Einigung nichts zu tun. Wie gesagt: Es gilt die Tarifautonomie.

Bundestag und Bundesregierung kommen erst ins Spiel, weil sie die Tarifeinigung für die Bundesbeamten übertragen müssen. So sieht es der Paragraf 14 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz vor:

"Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst."

Diese Anpassung erfolgt üblicherweise, indem die Regelungen des TVöD gesetzlich für die Bundesbeamten übernommen werden. Das ist insofern angemessen, weil es Sinn und Zweck des TVöD ist, die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung für die Tarifbeschäftigten durch Lohnsteigerungen usw. anzupassen. Der Gesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Regelungen des TVöD eins zu eins für die Bundesbeamten zu übernehmen.

Teil des jüngsten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst ist die Inflationsausgleichsprämie, die bereits zuvor in anderen Branchen (Chemie, Metall, Bau) von den Tarifparteien geeinigt worden war. Dazu muss man Folgendes wissen: Dieser Betrag ist im Ergebnis eine Lohnsteigerung, die den Beschäftigten in diesem Jahr zugutekommt. Insofern ist sie zu sehen wie eine reguläre prozentuale Lohnerhöhung, wie sie für 2024 vorgesehen ist.

Das zuständige Bundesministerium des Innern (BMI) schlägt nun vor, dass diese Prämie auch an Bundesbeamte gezahlt werden soll, auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Pensionäre); so sieht es der Paragraf 70 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz vor ("Werden die Dienstbezüge der Besoldungsberechtigten allgemein erhöht oder vermindert, sind von demselben Zeitpunkt an die Versorgungsbezüge durch Bundesgesetz entsprechend zu regeln."

Das vom BMI vorgeschlagene Gesetz zur Übertragung des TVöD auf die Bundesbeamten sieht vor, dass die Ausgleichsprämie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht in voller Höhe, sondern in Abhängigkeit zum jeweiligen individuellen Ruhegehaltssatz gezahlt werden soll. Dieser Ruhegehaltssatz beträgt höchstens 71,75 Prozent und ist abhängig von der Dienstzeit des Beamten. Das heißt: Pensionäre erhalten eine Inflationsausgleichsprämie von höchstens 2.152,50 Euro. Die Inflationsausgleichsprämie beträgt für das durchschnittliche Ruhegehalt der Bundesbeamten monatlich eine Erhöhung von ungefähr sechs Prozent. Sie entspricht somit in etwa der Erhöhung, die auch RentnerInnen der Gesetzlichen Rentenversicherung im Juli 2023 nach Maßgabe des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB) als Rentenerhöhung erhalten werden (West: 4,39 Prozent; Ost: 5,86 Prozent). Wichtig ist auch zu wissen, dass der Bund rund 30 Prozent der gesetzlichen Rentenleistungen aus Steuermitteln finanziert, das entspricht mehr als 120 Milliarden Euro pro Jahr.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort meine Sicht der Dinge darlegen. Wenn Sie hierzu oder zu weiteren Themen noch Anmerkungen oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir: marja.voellers@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Marja-Liisa Völlers, MdB

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