Frage an Marja-Liisa Völlers von Margarete B. bezüglich Soziale Sicherung
Sollen Supermärkte verpflichtet werden, einen freien Zugang zu genießbaren, für den Müll bestimmten Lebensmittel zu gewähren?
Sollen Supermärkte und Lebensmittelkonzerne verpflichtet werden, genießbare Lebensmittel, die für den Müll bestimmt sind, zu spenden?
Soll Containern straffrei werden? Falls ja, soll für die Entkriminalisierung des Containerns der
Diebstahlparagraph §242 StGB sowie der Herrenloses Eigentum-Paragraph §959 BGB angepasst werden?
Soll am Aufdruck eines Mindesthaltbarkeitsdatums auf verpackte Lebensmittel festgehalten werden?
Schönen Gruß
Sehr geehrte Frau Barg,
vielen herzlichen Dank für Ihre Anfragen. Zunächst muss ich mich für die verspätete Beantwortung entschuldigen, das hat zu lange gedauert.
Nun zum Thema Containern: Mindestens elf Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr in Deutschland weggeworfen – in Haushalten, Restaurants und Lebensmittelläden. Das ist wirklich schlimm und dagegen müssen wir dringend mehr tun. Mehr als die Hälfte der Abfälle stammt aus privaten Haushalten. Hier sind wir alle gefragt. Denn oft kaufen wir zu viel ein, Lagern falsch oder verwerten übrig gebliebene Rest nicht weiter.
Das sogenannte Containern von Supermärkten ist nicht ganz so einfach wie es auf den ersten Blick scheint: Denn man kann nie in Gänze sicher sein, ob nicht Produkte im Müll landen, weil diese beispielsweise mit gefährlichen Keimen kontaminiert sind. Auch besteht im Sommer die Gefahr, dass die Nahrung in den Containern verdirbt, bevor Sie diese in den heimischen Kühlschrank bringen können. Manche Müllbehälter stehen in der Sonne; Lebensmittel, die in die Kühlung gehören, verderben dort natürlich schneller.
Bislang gilt es in Deutschland als Diebstahl oder Hausfriedensbruch, wenn Menschen Essensreste aus Müllcontainern von Supermärkten sammeln. Ich denke, eine sinnvolle Maßnahme wäre es, Rahmenbedingungen für einen Mittelweg zu finden. Denn es steht außer Frage, dass die meisten Produkte, die Supermärkte aufgrund regulativer Vorgaben wegwerfen müssen, noch sinnvoll verwertet werden können. Denkbar wäre zum Beispiel, eine Empfehlung an die Händlerinnen und Händler auszusprechen, verwertbare Lebensmittel an gemeinnützige Initiativen abzugeben. Eine solche Initiative würde ich sehr begrüßen.
Zum Thema Mindesthaltbarkeitsdatum: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum, auch wenn es leider oftmals so interpretiert wird. Das ist misslich, denn wie aus der von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) veröffentlichten Studie „Globale Lebensmittelverluste und Lebensmittelabfälle – Ausmaß, Ursachen und Vermeidung“ hervorgeht, könnte - allein in Deutschland - eine Person 235 Euro einsparen, wenn sie weniger Lebensmittel wegwirft. Es gibt also klaren Handlungsbedarf. Wir haben daher mit der Union im Koalitionsvertrag vereinbart, dass eine Prüfung einer Reform zum Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Bundesministerium für Ernährung erfolgen soll. Bislang ist uns die Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) diese Reform jedoch leider schuldig geblieben. Ich hoffe, dass hierzu bald ein Vorschlag vorgestellt wird.
Eine Chance sehe ich auch in innovativen Qualitätsbewertungen. So werden gerade technische Produkte entwickelt, z.B. ein Food-Scanner, die eine schnelle Qualitätsprüfung von Lebensmitteln erlauben sollen. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier in den kommenden Jahren Fortschritte sehen werden.
Für weitere Rückfragen kontaktieren Sie mich gern.
Mit besten Grüßen
Marja-Liisa Völlers