Frage von Simon K. • 08.12.2024
Antwort ausstehend von Marion Gentges CDU
Die Verhandlungen in diesem gemeinsamen Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sind noch nicht abgeschlossen. Da die genaue Ausgestaltung des Gesetzes derzeit noch nicht absehbar ist, werden insoweit keine konkreten Umsetzungsschritte geplant und das weitere Verfahren zunächst abgewartet.
Bezüglich der Frage, ob der Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat anzurufen ist, hat sich Baden-Württemberg enthalten.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses hierzu (Drucksache 10/10661) angenommen wurde.