Ist das Kultusministerium (vertreten durch Frau Schopper) zur Umsetzung der sich aus der Entscheidung EuGH, 14.05.2019 - C-55/18 des EUGH zur Arbeitszeit verpflichtet?
Sehr geehrte Frau Gentges!
Den Landtagsprotokollen ist Folgendes zu entnehmen:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7332_D.pdf
Frau Schopper weigert sich, die Beschlüsse des EUGH zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen.
Der Bundestag hat sich mit dem Thema ebenfalls beschäftigt. Nachfolgendes Dokument gibt über eine Anfrage dazu Auskunft:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011971.pdf
Auch hier wird eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung deutlich. Das Bundesarbeitsministerium hatte eine Anfrage der KMK zu einer Ausnahmeregelung für Lehrer ja ablehnend beschieden (https://www.jmwiarda.de/2023/08/31/zeiterfassung-bundesarbeitsministerium-lehnt-sonderregelungen-f%C3%BCr-schulen-und-hochschulen-ab/).
Unter anderem hat die Friedrich-Ebert-Stiftung die Lehrerarbeitszeit untersucht: https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/21452.pdf
Wann sorgen Sie als Justizministerin für "Recht und Ordnung"? Darf Frau Schopper so agieren?