Sehr geehrte Frau Gentges Ich möchte Sie bitten, mir Ihre Positionen zum Thema der Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer zu erläutern.
Ich bin seit über 20 Jahren als Berufsbetreuer tätig und dabei mit immer komplexeren Problemstellungen konfrontiert. Die inzwischen notwendige fachliche Kompetenz in jur., sozialrechtl., medizinischen, psychiatr. usw. Fachfragen ist täglich in einem Maße erforderlich, die Fachleuten aus den jeweiligen Teilgebieten gleich kommt. Die besondere Herausforderung besteht darin, diese Fachbereiche in der individuellen Situation des Klienten zusammenzuführen. Dazu kommt ein Maß an unmittelbarer Entscheidungsverantwortung, die Angehörige anderer Fachgebiete (Anwälte usw.) so nie haben, weil sie immer nur mittelbar tätig sind. So muss doch auch eine Vergütung dieser zu erbringenden Leistung gerecht werden und im Vergleich mit den Vergütungsordnungen anderer Fachgebiete bestehen können. Ich freue mich auf Ihre Argumente, die eine Vergütungserhöhung (von Inflationsausgleich ganz zu schweigen) untermauern und von Ihnen in der Justizministerkonferenz vertreten werden.
Freundl. Grüße
W. R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Mai 2023, zu der ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung zukommen lasse:
In der Tat bringt die Aufgabe des rechtlichen Betreuers je nach Komplexität der Lebenssituation eines Betreuten eine Vielzahl von im Einzelfall inhaltlich schwierigen Sachentscheidungen mit sich, einhergehend mit im persönlichen Umgang herausfordernden Klientenbeziehungen. Hierzu muss die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Dabei sehen wir gegenwärtig vor allem als Herausforderung, dass den Entwicklungen in der Folge der unerwartet sprunghaft gestiegenen Verbraucherpreise Rechnung getragen wird. Denn neben den ohnehin bestehenden Schwierigkeiten, Nachwuchs im Bereich der rechtlichen Betreuer zu gewinnen, führt die durch den jüngsten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst herbeigeführte Lohnentwicklung zusätzlich zu einer im Vergleich der sozialen Berufe deutlich auseinandergehenden Vergütungsentwicklung. Dieser Abschluss weicht deutlich von den prognostischen Annahmen ab, die der letzten gesetzgeberischen Initiative zur Betreuervergütung im Jahr 2019 zugrunde gelegt wurden.
In Anbetracht der sich bereits abzeichnenden Initiative zur Anhebung von bundesgesetzlich bestimmten Vergütungen, wie insbesondere für Rechtsanwälte, darf die Vergütung für die berufsmäßige Betreuung deshalb nicht unberücksichtigt bleiben und muss schon wegen der herausragenden Bedeutung der Betreuertätigkeit für die soziale Wohlfahrtspflege ebenbürtig behandelt werden.
Zu den Auswirkungen der Betreuungsrechtsreform warten wir daneben gespannt auf die Ergebnisse der bis Ende 2024 zu erfolgenden Evaluation des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Gentges MdL