Weshalb werden in Baden-Württemberg Staatsanwälte zu Richtern ernannt, die bereits im selben Landkreis als Staatsanwälte tätig wahren?
Sehr geehrte Frau Gentges,
weshalb werden in Baden-Württemberg Staatsanwälte zu Richtern ernannt, die bereits im selben Landkreis als Staatsanwälte tätig wahren?
Weshalb werden in Baden-Württemberg Richter zu Staatsanwälte ernannt, die bereits im selben Landkreis als Richter tätig wahren?
Durch derartige häufige Wechsel zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaft (z.B. im Landkreis Ravensburg) wird wohl die im Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung ausgehebelt.
Es besteht die Gefahr, dass Richter, die zuvor als Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg tätig wahren, willkürliche Gefälligkeitsentscheidungen zum Vorteil der Staatsanwaltschaft treffen.
Zumal diese Richter wohl mit vielen Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft befreundet sind.
Ebenso besteht die Gefahr, dass Richter Gefälligkeitsentscheidungen zum Vorteil der Staatsanwaltschaft treffen, wenn diese danach zur selben Staatsanwaltschaft wechseln.