S.g. Fr.Justizministerin & MdL Marion Gentges in der Verfassung SH wo die CDU seit 2017 regiert fehlt das generische Maskulinum. Kann so etwas auch in der Baden-Württembergische Verfassung passieren?
Sehr geehrte Frau V.,
zutreffend ist, dass die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein durchgehend die Beinennung verwendet. So ist beispielsweise in der Präambel von „schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger[n]“ die Rede und Art. 33 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung legt fest, dass die Landesregierung „aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und Landesministern“ bestehen. Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg hingegen verwendet grundsätzlich das generische Maskulin. Der gesamten Text der Landesverfassung ist unter dem Link https://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/landesverfassung abrufbar. Aktuelle Initiativen, dies zu ändern, sind dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg nicht bekannt. Solche lägen derweil jedoch im Zuständigkeitsbereich des für die Landesverfassung zuständigen Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Gentges MdL