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Marion Gentges
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Frage von Elisabeth V. •

S.g. Fr.Justizministerin & MdL Marion Gentges in der Verfassung SH wo die CDU seit 2017 regiert fehlt das generische Maskulinum. Kann so etwas auch in der Baden-Württembergische Verfassung passieren?

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Sehr geehrte Frau V.,

zutreffend ist, dass die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein durchgehend die Beinennung verwendet. So ist beispielsweise in der Präambel von „schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger[n]“ die Rede und Art. 33 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung legt fest, dass die Landesregierung „aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und Landesministern“ bestehen. Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg hingegen verwendet grundsätzlich das generische Maskulin. Der gesamten Text der Landesverfassung ist unter dem Link https://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/landesverfassung abrufbar. Aktuelle Initiativen, dies zu ändern, sind dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg nicht bekannt. Solche lägen derweil jedoch im Zuständigkeitsbereich des für die Landesverfassung zuständigen Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Gentges MdL

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