Frage an Marion Gentges von Torben B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Gentges,
wie stehen Sie als neue Landesjustizministerin zu der Tatsache, dass in Baden-Württemberg, als einem der letzten Bundesländer, auch in der 3-ten Legislaturperiode einer grüne-geführten Regierung noch immer keine Transparenz zum Thema Nebenverdienste der Abgeordenten besteht, und es daher schwierig ist, den Einsatz und die Unabhängigkeit einzelner Abgeordneter zu bewerten? Und das, obwohl diese Transparenz eine der aus meiner Sicht sehr positiven politischen Forderungen der Bundes-Grünen ist.
Planen sie als neue Landesjustizministerin, sich hier für mehr Transparenz einzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Torben Becker
Sehr geehrter Herr Becker,
die Regierungsfraktionen haben sich im Bundestag auf schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete geeinigt. Ziel der vorgesehenen Änderung des Abgeordnetengesetzes ist es, mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zu schaffen und verlorenes Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zurückzugewinnen. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzesentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Ferner sollen laut Vorlage Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden, ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.
Auf Landesebene hat der Landtag von Baden-Württemberg am 4. Februar 2021 das Gesetz über ein Transparenzregister (sog. Transparenzregistergesetz) beschlossen. Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen ist ein wesentlicher Bestandteil eines demokratischen Staates. Die Expertise und Informationsquellen von Verbänden in den politischen Willensbildungsprozess einzubeziehen, gehört zu den originären Aufgaben von politischen Entscheidungsträgern. Von zentraler Bedeutung ist jedoch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser Prozesse. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Landtag von Baden-Württemberg das sog. Gesetz über ein Transparenzregister beschlossen hat. Unter nachfolgenden Links finden Sie nähere Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen, die in diesem Gesetz verankert wurden:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9738_D.pdf
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9838_D.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Marion Gentges MdL