Frage an Mario Voigt von Malte D.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt starrer Mindestnoten u.a. Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Sehr geehrter Herr D.,
gerne würde ich Ihre ersten beiden Fragen gemeinsam beantworten.
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
Die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge geht auf die unterzeichnete Bologna-Erklärung von 29 europäischen Bildungsministern im Jahr 1999 zurück. Im Zuge der Hochschulreform im Jahr 2002 wurden in Deutschland die Bachelor- und Masterabschlüsse auf den Weg gebracht.
Die Kultusministerkonferenz im Jahr 2003 hat festgelegt, dass der Bachelorabschluss als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss darstellt und für die Mehrzahl der Studenten als Berufseinmündung dienen soll. Masterstudiengänge, die auf ein erfolgreich vorangegangenes Bachelorstudium aufbauen, haben das Ziel der fachlichen und wissenschaftlichen Spezialisierung.
Das Bachelor-/Mastersystem soll nicht nur zur Internationalisierung beitragen, sondern Studenten in einem überschaubaren Zeitraum die Möglichkeit geben, direkt in den Arbeitsmarkt einzutreten oder den Besten eines Jahrgangs ein weiterführendes und vertiefendes Masterstudium zu ermöglichen.
Deshalb bedarf es bei der Zulassung zu konsekutiven Masterprogrammen, unter anderem Mindestnoten als Zulassungsvoraussetzung, damit die weitergehende Spezialisierung optimal gewährleistet werden kann. Jedoch werden neben den Noten auch Motivationsschreiben oder persönliche Gespräche als Selektionsmittel genutzt. Die zusätzlichen Anforderungen, um eine Zulassung für einen Masterstudiengang zu erhalten, dienen dazu, um die bestmöglich geeigneten Studenten für das entsprechende Masterprogramm zu finden. Dennoch sind Noten als Grundlage wichtig und richtig.
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt starrer Mindestnoten u.a. Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Die Anzahl von Masterstudienplätzen ist begrenzt, um eine wissenschaftliche und fachliche Spezialisierung auf einem hohen Niveau zu garantieren. Mindestnoten sind wie bereits von mir erwähnt eine Grundvoraussetzung, um eine Untergrenze zu definieren. Sie sollten in Ausnahmefällen – sofern weitere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sind – nicht als starre Grenze angesehen werden, wenn ein Bewerber mit besonderen zusätzlichen Qualifikationen, oder im Rahmen der zusätzlichen Anforderungen für den Masterstudiengang überdurchschnittliche Leistungen erzielt hat.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Mario Voigt MdL