Frage an Mario Voigt von Jörg S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Voigt,
leider musste ich aber vor zwei Jahren feststellen, dass unser Freistaat eines von vier Bundesländern ist, in dem es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.
Ich studiere seit zwei Jahren im Fernstudium Maschinenbau. Von 21 Arbeitstagen Erholungsurlaub benötige ich jedes Jahr 10 Tage (1 Blockwoche/Semester) für das Studium.
Meine Fragen an Sie.
Wieso gibt es bis heute in Thüringen kein Bildungsfreistellungsgesetz?
Ist, und wenn ja, wann ist mit einem Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen aus Eisenberg
Jörg Spindler
Sehr geehrter Hr. Spindler,
herzlichen Dank für diese Frage, die ich sehr gut nachvollziehen kann, da ich neben dem Beruf meine Promotion geschrieben habe.
Ich glaube, dass gerade im Zeitalter des Lebenslangen Lernens es sowohl auf die Kraft des einzelnen, aber auch auf die ermöglichenden staatlichen Rahmenbedingungen ankommt. Daher sollten die gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen werden, sich ausreichend weiterzubilden und zu qualifizieren. Unabhängig davon müssen die Möglichkeiten des Fernstudiums, e-learnings und auch der gegenseitigen Anerkennung der Bildungsqualifikationen verbessert werden.
Ich habe Ihr Frage an das Kultusministerium weitergeleitet, um über den möglichen Stand einer EInführung bzw. geplanten Entwicklung informieren zu können. Gerne können Sie mit mir unter mail@mario-voigt.com weiterführend diskutieren.
Beste Grüße,
Mario Voigt