Frage an Mario Brandenburg von Heiko S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Brandenburg,
vielen Dank für Ihre klare Einschätzung der jüngsten Änderung des EStG zur Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften (s. Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Hillenbrand: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mario-brandenburg/question/2020-01-13/329651).
Da es sich bei den hier verletzten Grundsätzen der Gleichbehandung und der Leistungsfähigkeit um Grundsätze handelt, die Verfassungsrang besitzen (Art 3 GG), darf ich dann fragen, ob die FDP auch vorhat, Verfassungsbeschwerde zu erheben?
Mit freundlichen Grüßen
H. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Freien Demokraten haben bezüglich einer Verfassungsbeschwerde nichts geplant. Wir gehen aber davon aus, dass die Regelung zeitnah beim Bundesfinanzhof landet, und sich die Richter damit auseinandersetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Brandenburg, MdB