
(...) Ich teile Ihre Bedenken, dass das Gesetz eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte nach sich zieht und durchaus auch ein gewisses Missbrauchspotential besitzt: Mit dem Entwurf wird in gravierender Weise in die deutsche Sicherheitsarchitektur eingegriffen. Im neuen BKA-Gesetz überschreitet der Gesetzgeber seine Kompetenzen: Zunächst wird das bewährte föderale Prinzip, nach dem die Länder für die Gefahrenabwehr zuständig sind, in Frage gestellt. (...)