Frage an Marina Schuster von Armin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Marina Schuster,
ich als Einwohner dieses Landes möchte Ihnen hiermit meine Besorgnis über den “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (BKA-Gesetz) ausdrücken.
Durch diese Änderungen fühle ich mich nicht vor den Gefahren eines internationalen Terrorismus geschützt. Im Gegenteil, ich befürchte eine enorme Überwachung der Bürger, welche nun einmal Missbrauchspotential besitzt, und eine unverhältnismäßige Einschränkung meiner Grundrechte.
Ich möchte Sie bitten, bis zum nächsten Mittwoch noch einmal über Sinn und Unsinn des Gesetzentwurfes nachzudenken. Wenn Ihnen Zweifel kommen:
- Im Zweifel für freien Meinungsaustausch ohne Überwachung
- für freie Bürger
- NEIN zum “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt”!
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, dies zu lesen und zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Armin Schmid
aus dem ArbeitsKreis Vorratdatenspeicherung
Sehr geehrter Herr Schmid,
Inzwischen liegt die Abstimmung zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr schon eine Weile zurück.
Sicherlich freut es Sie zu hören, dass ich bei der Abstimmung am 12.11.2008 gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf gestimmt habe.
Ich teile Ihre Bedenken, dass das Gesetz eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte nach sich zieht und durchaus auch ein gewisses Missbrauchspotential besitzt: Mit dem Entwurf wird in gravierender Weise in die deutsche Sicherheitsarchitektur eingegriffen. Im neuen BKA-Gesetz überschreitet der Gesetzgeber seine Kompetenzen:
Zunächst wird das bewährte föderale Prinzip, nach dem die Länder für die Gefahrenabwehr zuständig sind, in Frage gestellt. Zudem erhält das Bundeskriminalamt eine Sonderstellung durch eine Bündelung von Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr. Unverhältnismäßige Maßnahmen wie diese können nicht im Sinne des Grundgesetzes sein.
Die FDP-Fraktion hatte und hat deshalb massive Vorbehalte gegen die Neuregelung, die dem Bundeskriminalamt in der Praxis weitreichende Befugnisse wie beispielsweise die Online-Durchsuchung oder die akustische Überwachung von Wohnungen erlauben würde.
Der internationale Terrorismus zielt auf eine schwere Erschütterung und Zerstörung der Verfassungsgrundlagen. Gerade deshalb stellt seine Bekämpfung den Rechtsstaat vor neue Herausforderungen, weil schon die Angst vor terroristischen Anschlägen die Menschen in ihrer Freiheit einschränkt. Ich finde daher, dass der Rechtsstaat dem internationalen Terrorismus zwar mit einem klaren und unmissverständlichen Bekenntnis zu Freiheit und Recht entgegentreten muss, dass dabei jedoch keinesfalls die Angst der Menschen ausgenutzt werden darf, um die Grundfesten des demokratischen Rechtsstaats wie die Freiheitsgarantien der Grundrechte, den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten auszuhebeln oder gar aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Marina Schuster