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FDP
• 29.11.2007

(...) Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt auch bei ihrem Vorschlag, dass die Abgeordneten selbst durch eigene Beiträge – wie bereits in Nordrhein-Westfalen geschehen – für ihre Altersversorgung sorgen sollen. Bundestagsabgeordnete sind keine Beamten, sondern freien Berufen wie Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten vergleichbar. Auch diese sorgen selbstverständlich selbst für ihre Altersbezüge Wir sind auch nicht der Meinung, dass wir mit Richtern gleichzustellen sind, weil wir eben keine Beamten sind, sondern frei und laut Grundgesetz dem Gewissen verpflichtet. (...)

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FDP
• 09.11.2007

(...) In voller Anerkennung der Bemühungen von UNIFIL und der libanesischen Regierung darf nicht verkannt werden, dass in den vergangenen zwölf Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit eine umfangreiche Ergänzung oder sogar Aufstockung des Waffenarsenals der Hisbollah stattgefunden hat. Es ist zwar die Waffenruhe eingehalten worden, von einem Schritt in Richtung langfristiger Lösung des Libanonkonflikts kann aber noch nicht gesprochen werden. Es fehlt an der POLITISCHEN Flankierung und politischen Perspektiven. (...)

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FDP
• 30.10.2007

(...) Ich persönlich habe mich aus folgenden Gründen enthalten: Ich sehe zwar die Kritik und teile sie auch, allerdings sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine Alternative zu dem Einsatz. Der Einsatz der Maritime Task Force hat dazu beigetragen, die Seeblockade Israels aufzuheben und den Waffenstillstand zu stabilisieren. Damit ist das Konfliktpotential deutlich entschärft worden. (...)

Frage von Hans Gerhard C. • 07.10.2007
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FDP
• 11.03.2008

(...) Der Einsatz deutscher Polizeibeamter im Ausland widerspricht nicht dem Grundgesetz. Während der militärische oder gar polizeiliche Einsatz der Bundeswehr im Innern nach der Verfassung verboten ist, gibt es keine verfassungsrechtlichen Vorbehalte gegen einen Einsatz deutscher Polizeikräfte im Ausland. (...)

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FDP
• 06.03.2008

(...) Die Mindestflughöhe für Flüge mit militärischen Hubschraubern in der Bundesrepublik Deutschland beträgt grundsätzlich 500 Fuß über Grund, über Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern 1 000 Fuß über Grund. Sofern ein spezifischer Tiefflugauftrag erteilt wurde, ist sogar eine Mindestflughöhe von 100 Fuß über Grund zulässig. (...)

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