Frage an Marina Schuster von Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Meine Frage zu diesem Thema:
Warum wird nicht zuerst bei der Vielzahl der Privilegien (steuerfreie Pauschale, Altersvorsorge...) Ordnung geschafft, bevor weitere Forderungen gestellt werden? Wieso haben Abgordnete noch Zeit und Einnahmen aus Nebentätigkeiten?
Haben Abgeornete auch die Ausbildung von Richtern, wenn sie denen gleich gestellt werden sollen?
Ist der Erfolg der Abgeordneten nicht eher an den Lohnsteigerungen und den Rentenerhöhungen zu messen und analog zu diesen Werten zu entlohnen?
Wie steht es um die Glaubwürdigkeit der Politik, wenn sich der Bundestag selbst seine Erhöhungen genehmigt? (Ohne vorher natürlich Wasser gepredigt zu haben, siehe Tarifkonflikt Bahn) Haben Sie Angst vor neutralen Ausschüssen zur Bestimmung der Abgeordneteneinnahmen?
Bitte geben Sie mir hierzu einige Antworten, die mich dazu bewegen können mich und meine Kinder davon zu überzeugen, dass die Abgeordneten die Interessen des Volkes vertreten.
mit freundlichen Grüßen
G. Kunz
Sehr geehrter Herr Kunz,
wie Sie an meinem Abstimmungsverhalten sehen, habe ich - wie die gesamte FDP - gegen die Erhöhung gestimmt.
Zu den von Ihnen genannten Punkten:
Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt bei ihrem bereits in das Parlament eingebrachten Vorschlag, die Festsetzung der Abgeordnetenbezüge auf eine unabhängige, vom Bundespräsidenten zu berufende Kommission zu übertragen. Nur so kann dem immer wieder zu Unrecht erhobenen Vorwurf der Selbstbedienung dauerhaft entgegen gewirkt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt auch bei ihrem Vorschlag, dass die Abgeordneten selbst durch eigene Beiträge – wie bereits in Nordrhein-Westfalen geschehen – für ihre Altersversorgung sorgen sollen. Bundestagsabgeordnete sind keine Beamten, sondern freien Berufen wie Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten vergleichbar. Auch diese sorgen selbstverständlich selbst für ihre Altersbezüge Wir sind auch nicht der Meinung, dass wir mit Richtern gleichzustellen sind, weil wir eben keine Beamten sind, sondern frei und laut Grundgesetz dem Gewissen verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Marina Schuster