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Marina Schuster
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Frage von Hans Gerhard C. •

Frage an Marina Schuster von Hans Gerhard C. bezüglich Recht

Grüß Gott Frau Schuster,

mich interessiert Ihre Einstellung zum Einsatz von BGS Freiwilligen / jetzt Bundespolizei im Umfeld des Einsatzes der Bundeswehr z.B. in Afghanistan. Es kann doch nicht sein, daß Polizeivollzugsbeamte des Bundes die für die " Innere " Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland lt.Grundgesetz zuständig sind zunehmend im Umfeld militärischer Einsätze der Bundeswehr eingesetzt werden,im Gegensatz dazu Herr Schäuble dringlich das Grundgesetz vergewaltigen will um die Bundeswehr gegen die eigene deutsche Bevölkerung einsetzen zu können. Als ehemaliger Freiwilliger des BGS würde ich mich in einer solchen Situation nicht als Werkzeug militärischer Einsätze im Ausland " zweckentfremden " lassen, und den Dienst lt. meinem Amtseid verweigern. Wie stehen Sie persönlich zu dieser Fragestellung?

Hans G.Christoph
3.GSG I 3 Fulda
ehemaliges Mitglied
der Wachhundertschaft
Bonn a.Rh.

Portrait von Marina Schuster
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Christoph,

deutsche Polizeibeamte aus Bund und Ländern nehmen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland wie z.B. UN-Resolutionen an verschiedenen Auslandsmissionen teil. Ich verweise zu einzelnen Polizeieinsätzen im Ausland, an denen deutsche Polizeikräfte aus Bund und Ländern beteiligt sind, auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion "Polizeiausbildung und -aufbau durch deutsche Polizisten im Ausland", die Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags abrufen können.

Der Einsatz deutscher Polizeibeamter im Ausland widerspricht nicht dem Grundgesetz. Während der militärische oder gar polizeiliche Einsatz der Bundeswehr im Innern nach der Verfassung verboten ist, gibt es keine verfassungsrechtlichen Vorbehalte gegen einen Einsatz deutscher Polizeikräfte im Ausland. Deutsche Polizistinnen und Polizisten werden im Ausland auch nicht in militärische Einsätze geführt, sondern leisten polizeiliche Aufgaben im Rahmen internationaler Friedensmissionen wie z.B. zur Polizeiausbildung in Afghanistan.

Deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte können im Rahmen von Auslandsmissionen nur eingesetzt werden, wenn sie sich hierfür freiwillig gemeldet haben. Die FDP-Bundestagsfraktion will an dem Erfordernis der Freiwilligkeit auch weiterhin festhalten.

Die FDP-Bundestagsfraktion teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass die internationalen Polizeimissionen zur Verbesserung der Sicherheitslage auch in Deutschland beitragen. So ist aus Sicht der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag der Einsatz der Bundespolizei und der Länderpolizeien in Afghanistan unabdingbarer Bestandteil einer umfassenden Strategie zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion muss jedoch bei steigenden personellen Anforderungen an die deutschen Kontingente für die Auslandsarbeit der Polizei dafür Sorge getragen werden, dass im Inland immer noch ausreichend Personal zur Verfügung steht, um polizeiliche Aufgaben effizient wahrzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster