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Frage von Karsten K. •

Frage an Marina Kermer von Karsten K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Kermer,

ich freue mich das sich die SPD-Fraktion gegen eine Privatisierung der Autobahnen einsetzt aber dann soll Sie dies auch vollumfänglich tun und keine Schlupflöcher, in Form von ÖPP-Projekten zulassen, denn genau hier sehen wir die Gefahr der Privatisierung unserer Autobahnen.
Die Autobahnen können damit zukünftig allein vom Bund bzw. der Infrastrukturgesellschaft und ohne jegliche Mitsprache der Länder, wie in der Vergangenheit geschehen, in Form von ÖPP-Projekten vergeben. Es ist schön wenn die SPD-Fraktion erreicht hat, dass die Gesellschaft zu 100% in Eigentum des Bundes bleibt. Sie hat es aber nicht geschafft, ÖPP-Projekte auszuschließen.
Stattdessen spricht Ihre Fraktion davon, eine Begrenzung von ÖPP-Projekten auf 100 km Einzellänge erreicht zu haben. Bisher gibt es kein ÖPP-Projekt in Deutschland, dass eine Länge von 100 km hat! Also ein fragwürdiger Sieg.
Die Betonung, dass die Straßen selbst in Bundeseigentum bleiben ist so nicht relevant! Der große Gewinn wird nicht mit dem Eigentum des Straßenkörpers und der Bauwerke, sondern mit der Betreuung, dem Straßenbau und der Straßenunterhaltung erwirtschaftet. Da interessiert es Banken, Versicherungen und Baukonzerne nicht, ob der Gewinn aus Eigentum oder einer Auftragsverwaltung entsteht.
Wie wollen Sie Ihren Wählern, den Straßennutzern und den dann ehemaligen Beschäftigten der Straßenbauverwaltung dann noch gegenübertreten? Wie wollen Sie Wähler davon überzeugen, die SPD bzw. Sie zu wählen, wenn Sie der Änderung des Grundgesetzes für eine private Gewinnmaximierung zustimmen?
Daher fordere ich Sie und die SPD-Fraktion auf gegen die geplante Grundgesetzänderung zu stimmen und nicht den Ausverkauf der Infrastruktur durch den Bund zu unterstützen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Kirmse
Landesvorsitzender
Verband Deutscher Straßenwärter
Sachsen-Anhalt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kirmse,

ich kann Ihre Bedenken verstehen, denn der jetzt eingeleitete Veränderungsprozess ist sehr umfassend. Wir Parlamentarier haben die Beratungen sehr genau begleitet und an vielen Stellen korrigierend eingegriffen.
Gerade für die Beschäftigten der Länder wurden die wichtigen Forderungen der Gewerkschaften umgesetzt. Alle wechselbereiten Beschäftigten (Beamte, Arbeitnehmer und Auszubildenden) sollen vom Bund unter Wahrung ihrer Besitzstände übernommen werden. Nicht wechselbereite Beschäftigte bei Ländern und Kommunen bleiben dort weiterbeschäftigt.

Die Ausgestaltung der Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) wurde ebenfalls ausführlich beraten. Der neugefasste Art. 90 Absatz 2 des Grundgesetzes sieht vor, dass ÖPP nicht auf Strecken angewendet werden dürfen, die relevant für das gesamte Netz sind. Das gilt sowohl für Bundesautobahnen, als auch für Bundesfernstraßen. Die Gesamtlänge eines Abschnitts darf nicht mehr als 100 km betragen. Es dürfen mehrere solcher Anschnitte nicht als eine Art "Kette" miteinander verbunden sein bzw. werden. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind also beschränkt. Darüber hinaus gelten die bereits bestehenden Bedingungen für ÖPP weiter, unter anderem, dass die Projekte schneller und kostengünstiger sein müssen, als wenn der Staat alleine baut.

Das Gesamtpaket der beschlossenen Gesetzesänderungen wird für die Menschen in den Bundesländern deutliche Verbesserungen bringen, weil der Bund damit erhebliche finanzielle Mittel in die Länder gibt. Diese sollen die Lebensverhältnisse besser als bisher angleichen und z.B. den Sanierungsstau in Schulen beenden.

Auch wenn dies positive Veränderungen sind, bedeutet dies immer auch notwendige Anpassungsprozesse, die für die Beschäftigten nicht einfach sind. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, für die Betroffenen eine gute Absicherung zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Kermer, MdB