
(...) Der Hinweis von Bundesinnenminister Schäuble im Interview mit der „taz“, anständige Menschen hätten von einer Online-Untersuchung nichts zu befürchten, zeigt diesen eklatanten Mangel an rechtsstaatlichem Verständnis. Bislang hat die Bundesregierung nicht einmal begründet, warum dieser Eingriff in die Bürgerrechte zur Kriminalitätsbekämpfung unbedingt erforderlich sein soll. Bereits jetzt dürfen auf gesetzlicher Grundlage E-Mails mitgelesen, Telefonate abgehört und bei dringendem Tatverdacht sogar PCs beschlagnahmt werden; in wenigen Fällen ist sogar das heimliche Abhören eines geschützten privaten Raumes gestattet, beispielsweise bei Verdacht auf Tötungsdelikte. (...)