Frage an Marieluise Beck von Ute H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Beck,
für mich ist alle 4 Jahre ein Kreuzchen zu machen zu wenig. Deshalb interessiert mich, wie es um eine Volksabstimmung auf Bundesebene (z.B. laut einer dreistufigen Gesetzgebung) steht.
Was halten Sie davon? Werden Sie sich bei nächster Gelegenheit dafür engagieren?
Mit freundlichen Grüßen
Ute Hempen
Sehr geehrte Frau Hempen,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bündnis 90/ Die Grünen wollen mehr Beteiligungsrechte für die Bürgerinnen und Bürger auf Bundesebene. Deshalb haben wir wie in früheren Wahlperioden auch einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene eingebracht, dem die SPD unter Rot-Grün noch zugestimmt hatte. Hier können Sie ihn herunterladen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/006/1600680.pdf
Im Bundestag ist dieser Entwurf bisher in erster Lesung behandelt und an die Ausschüsse überwiesen worden. Eine Befassung der Ausschüsse, sowie die zweite und dritte Lesung mit Beschlussfassung steht noch aus. Wir bemühen uns interfraktionell eine Mehrheit für die Einführung von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz zu bekommen. Allerdings lehnt als einzige Fraktion die CDU/CSU weiterhin fundamental jede Änderung des Grundgesetzes ab. Ohne die Fraktion der CDU/CSU werden wir leider keine 2/3-Mehrheit im Bundestag erreichen, weswegen ein Beschluss des Gesetzentwurfs noch in dieser Legislatur nicht wahrscheinlich ist. Wir werden aber auch in der nächsten Legislaturperiode wieder ein solchen Gesetzentwurf einbringen und uns weiter für Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck