Frage an Marieluise Beck von Jürgen R. bezüglich Finanzen
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.
Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden. Bisher wird Wohneigentum nur mit 50 bis 60 % des Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft muß es wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Das bedeutet die Erhöhung der Erbschaftsteuer für Immobilien um 40 bis 50%. Zum Ausgleich soll der allg. Freibetrag für Eheleute auf 400.000 oder sogar 500.000 € erhöht werden, damit das Familienheim weiterhin steuerfrei auf den überlebenden Ehegatten übertragen werden kann. Damit es dadurch nicht zu Steuerausfällen kommt, sollen gleichzeitig die Erbschaftsteuersätze erhöht werden. Das bedeutet für Lebenspartner eine weitere Verschlechterung. Die Benachteiligungen werden dazu führen, dass viele hinterbliebene Lebenspartner ihre Eigenheime werden verkaufen müssen, wenn nicht auch deren Freibeträge erhöht werden.
Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen.
Bitte erklären Sie mir, wie die DIE GRÜNEN und auch Sie persönlich sich einsetzen werden, um diese Benachteiligungen zu beenden. Dies ist für mein Wahverhalten von großer Bedeutung.
Sehr geehrter Herr Romahn,
auch wir von Bündnis 90/Die Grünen finden die derzeitige Regelung der Erbschaftssteuer ungerecht. Und auch wir befürchten durch die Reform eine weitere Verschlechterung der Situation der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Deshalb hat unsere Fraktion hierzu einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Wir Grüne stellen uns ganz klar gegen jegliche Form von Diskriminierung und deshalb auch gegen eine Benachteiligung von Lesben und Schwulen in Lebenspartnerschaften. In einer Pressemitteilung vom 11. August 2007 hat mein Kollege Volker Beck die Position der Grünen im Bundestag zum Thema Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer zusammengefasst. Ich hoffe, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck