Frage an Marieluise Beck von Karl-Heinz G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Beck,
als Tierfreund und -schützer interessiert mich Ihre Ansicht zu Tierversuchen, insbesondere zu den mehr als nur umstrittenen Versuchen des Herrn Kreiter in der Uni Bremen.
Nachdem gesicherte Erkenntnisse vorliegen, wonach derartige Versuche nicht auf Menschen übertragbar sind, bzw. sogar lebensgefährliche Folgen haben können, http://www.tierversuchsgegner.de/downloads/AZ-Kreiter-A3.pdf bitte ich Sie um Ihre Stellungnahme nicht nur als Politikerin sondern vor allem auch als Mensch.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-H. W. Greve
Sehr geehrter Herr Greve,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Einstellung zu den wissenschaftlichen Versuchen der Arbeitsgruppe des Neurobiologen Prof. Andreas Kreiter, die im Zentrum für Kognitionswissenschaften der Universität Bremen vorgenommen werden.
Das Anliegen der Arbeitsgruppe ist es, aus den Forschungsergebnissen Wege zu finden, dem Menschen zu helfen. Ihnen geht u.a. um die Behandlung von Patienten, die unter Schizophrenie, Alzheimer oder Epilepsie leiden sowie vollständig gelähmten Patienten eine gewisse Kommunikation zu ermöglichen.
In diesem Fall geht es allerdings nicht nur um Tierschutz versus international anerkannter Forschungsfreiheit, sondern auch um die Abwägung, in welchem Verhältnis das mögliche Leid des Tieres gegenüber einer Linderung menschliches Leids steht. Also eine ethische Entscheidung, die JuristInnen, MitarbeiterInnen in Behörden, GutachterInnen sowie uns PolitikerInnen nicht leicht fällt.
Ich teile die parteiübergreifende Entscheidung meiner Bremer Kolleginnen und Kollegen in der Bürgerschaft, die schon seit Jahren Affenexperimente an der Uni Bremen ablehnen. Diese Haltung teilt auch ein Großteil der Bevölkerung: Über 80.000 Bremerinnen und Bremer haben entsprechende Bürgeranträge mitgetragen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch vor einem Jahr bestätigt, dass die umstrittenen Tierversuche an der Bremer Universität genehmigt werden müssen. Zur Begründung heißt es, dass „die Belastungen der Versuchstiere im Hinblick auf die hohe wissenschaftliche Bedeutung des Versuchsvorhabens ethisch vertretbar" seien. Das Urteil ist folglich zu respektieren, ebenso die Forschungsarbeit Kreiters.
Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck