Frage an Marieluise Beck von Ralph W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Beck,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine erste Frage gar nicht und die zweite Frage lediglich rudimentär beantwortet.
Vielleicht probieren Sie es noch einmal?
Sehr geehrter Herr Wardaschka,
bei einer von uns geforderten Überarbeitung des Waffenrechts ist in keinem Fall beabsichtigt, den Umgang mit Schusswaffen zu Schießsport- und zu Jagdzwecken über einen Kamm scheren. Das haben wir in unserem Antrag "Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen" (BT-Drucksache 17/2130) im Zusammenhang mit der externen zentralen Lagerung von Schusswaffen auch zum Ausdruck gebracht. Anders als die Sportschützin oder der Sportschütze sind Jägerinnen und Jäger für bestimmte Situationen auf (großkalibrige) Feuerwaffen mit gewisser Durchschlagskraft angewiesen. Die Verwahrung von Waffe und Munition in der eigenen Wohnung unter Einhaltung der waffenrechtlichen Sicherungsvorschriften ist hierfür kaum zu vermeiden. Dementsprechend heißt es in unserem Antrag: "Für Jäger können abweichende Regelungen gefunden werden, die der besonderen Situation - etwa dem Fehlen von Vereinshäusern - gerecht werden. Auf Grund der höheren Anforderungen, die an die Zuverlässigkeit von Jägern gestellt werden, ist dies aber auch zu rechtfertigen."
Allerdings sollte sich die Anzahl der zuhause verwahrten Waffen aus unserer Sicht auf das für jagdliche Einsatzsituationen absolut erforderliche beschränken. Mit steigender Anzahl der Waffen und Munition im Haushalt, steigt auch das Risiko, dass eine Waffe einmal versehentlich nicht sicher verwahrt und durch eine unbefugte Person zweckentfremdet bzw. missbraucht wird. Grundsätzlich gilt: eine zahlenmäßige Reduzierung der legalen bzw. autorisierten Verbreitung von Waffen - im In- wie im Ausland - wird auch die Zahl der illegalen Waffen reduzieren.
Und: als "illegal" gelten in den Statistiken auch Waffen, die aus legalem Besitz gestohlen oder verschoben wurden oder anders "verlorengingen". Schießt der registrierte Inhaber, war eine legale Waffe im Einsatz. Schießt aber ein Familienangehöriger, wird die Waffe als illegal gezählt. Schließlich war die Person nicht berechtigt, die Waffe zu benutzen. Insofern ist die zitierte Statistik wenig aufschlussreich.
Amokläufe, das Erschießen Familienangehöriger im Affekt und andere Formen des Missbrauchs legaler Schusswaffen werden in den meisten Fällen dadurch ermöglicht, dass im Haushalt eine oder mehrere funktionstüchtige, schussbereite Feuerwaffen vorhanden und nicht sorgfältig gelagert sind. Erst vor wenigen Tagen wurde eine Frau in Idar-Oberstein von einem Mitglied eines Schützenvereins aus Eifersucht getötet.
Im Hinblick auf das Umfeld von Schießsporttreibenden kann hier das Risiko menschlicher Tragödien, in denen tödliche Waffen eine Rolle spielen, durch ein Verbot gleichzeitiger Aufbewahrung von Waffen und Munition denklogisch verringert werden. Wenn nur ein Menschenleben auf diese Weise gerettet werden kann, dann lohnt sich ein solches Verbot bereits. Man verlangt von den Schützinnen und Schützen nicht zu viel, wenn sie sich die für Training oder Wettkampf erforderliche Munition vor Ort ausgeben lassen.
Generell setzen wir uns dafür ein, dass die für Kriminalitätsbekämpfung zuständigen Behörden bundesweit personell bzw. finanziell so ausgestattet sind, dass sie ihrer wichtigen Aufgabe mit für einen Rechtsstaat verhältnismäßigen Mitteln auch effektiv nachkommen können.
Ein weiterer maßgeblicher Ansatzpunkt ist die globale Eindämmung und bessere Kontrolle von Waffenproduktion und entsprechender Handelsströme. Daher unterstützen wir die Fortentwicklung internationaler Standards, nicht zuletzt um auch illegalen Re-Import von in Deutschland hergestellten Waffen zu verhindern. Deutsche Firmen nehmen im Weltvergleich eine zweifelhafte Führungsrolle bei der Herstellung und Vermarktung von sog. Kleinwaffen ein. Der Verbleib von Kleinwaffenexporten muss strenger kontrolliert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck