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Marieluise Beck
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Frage von Benjamin W. •

Frage an Marieluise Beck von Benjamin W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Beck,
da ich mich derzeit damit beschäftige welche Parteien für mich für die Bundestagswahl in Frage kommen habe ich hier eine Frage zum Moralverständnis Ihrer Partei.
In Ihrem Wahlprogramm schreibt Ihre Partei:
"Der demokratische Rechtsstaat achtet und schützt die Grund- und Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Grünen Leitbild einer offenen Gesellschaft leben selbstbewusste Menschen ohne Angst vor Überwachung, die sich frei und in Sicherheit entfalten können. Terrorismus und Kriminalität wollen wir bekämpfen, ohne Freiheitsrechte unverhältnismäßig einzuschränken. Dieser rechtsstaatliche Grundkonsens wird zunehmend aufgekündigt. Der Staat stellt seine Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Er sammelt immer mehr persönliche Informationen und Daten und will zur angeblichen Sicherheit alles und alle möglichst umfassend überwachen. Vom Konto über das Telefon bis zum Computer: Der Zugriff der Sicherheitsbehörden wird immer vehementer. Das ist nicht der Staat, in dem wir leben wollen. Wir wollen einen starken Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern offen und ohne Misstrauen gegenübertritt, der Menschen- und Bürgerrechte als Garanten und nicht als Gefährdung der inneren Sicherheit betrachtet."
Ich bin großkaliber Sportschütze und angehender Legalwaffenbesitzer. Können Sie mir erklären wie Sie in Ihrem Programm solch eine Phrase schreiben können und im gleichen Atemzug die Rechte der Sportschützen in solch einem Maß, durch Kontrollen und unverschämt hohe Gebühren einschränken, dass man schon von Restriktivität, ja Verbot reden kann?
Sie schreiben in ihrem Wahlprogramm dass sie die Freiheit und Grundrechte der Bürger schützen wollen und gleichzeitig hängen Sie sich in ihrem Wahlkampf die Einschränkung des legalen Waffenbesitzes ans Banner? Dass ist ein massiver Eingriff in die Freiheit und die Grundrechte von Sportschützen und freien, rechtschaffenden Bürgern.

Können Sie mir erklären wie Sie Meine Freiheit gewährleisten wollen?
MfG

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wäsch,

angesichts der entsetzlichen Katastrophe in Newtown, USA, im vergangene Dezember aber auch angesichts einer Reihe von Mordfällen mit Sportwaffen in Deutschland, stellt sich die dringende Frage: Wie können wir die Bevölkerung am besten vor Missbrauch von Großkalibern und halbautomatischen Feuerwaffen schützen?

In den Vereinigten Staaten beginnen Politik und Gesellschaft zu begreifen, dass man nicht nur genau hinsehen sollte, wer in den Besitz von scharfen Schusswaffen gelangt, sondern auch, dass bestimmte Waffensysteme nichts in privater Hand zu suchen haben. Die aktuellen Pläne des Weißen Hauses und einzelner US-Bundestaaten wie New York und Maryland, unter anderem zum Verbot halbautomatischer Sturmgewehre und großer Magazine, stellen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar.

Deutschland ist hier in mancher Hinsicht ein kleines Stück weiter. Trotzdem gibt es auch hierzulande keinen Grund, sich selbstgefällig zurückzulehnen. Der Waffentyp, den der Mörder von Newtown verwendet hat (ein halbautomatisches Sturmgewehr vom Typ Bushmaster ACR), ist auch in Deutschland legal erhältlich. Mordtaten wie die von Winnenden machen auch hier auf grausame Weise deutlich, dass strenge Aufbewahrungsvorschriften, intensivere behördliche Kontrollmöglichkeiten sowie das jüngst eingerichtete nationale Waffenregister im Ergebnis zu kurz greifen. Auf ein Minimum reduzieren lässt sich der legale Zugang zu tödlichen Schusswaffen nur, wenn diese nicht zuhause verfügbar sind. Hundertprozentig ausschließen kann man Amokläufe, Beziehungsmorde und sonstigen Waffenmissbrauch damit natürlich nicht. Allerdings sollte man denjenigen, die zum Morden mit Schusswaffen entschlossen sind, möglichst viele Hindernisse in den Weg stellen. Notwendig ist aus unserer Sicht deshalb: Großkaliber-Kurzwaffen für den privaten Besitz und die private Nutzung zu verbieten, halbautomatische Feuerwaffen vom Schießsport auszuschließen, den privaten Waffenbesitz per Gesetz generell weiter zu begrenzen, eine Neuauflage der Amnestieregelung von 2009 zu prüfen und den Vollzug der waffenrechtlichen Vorschriften auf Landes- und kommunaler Ebene zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Marieluise Beck