Frage an Marieluise Beck von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Beck,
zur Terminverwaltung meiner psychotherapeutischen Praxis benutze ich einen Palm PDA, der nun in die Jahre gekommen ist und einer Erneuerung bedarf. Nun stehe ich vor dem Problem, dass smartphones ihre Daten ins Internet senden und dass eine Sicherung der Daten auch nur im Internet möglich ist. M.E. ist das ein Skandal, weil somit personengeschützte und andere sensible Daten zwangsläufig im Internet unter mehr oder weniger Aufwand zugänglich sind. Die Skandale, die mit entsprechenden Daten bei Apple oder google passiert sind, dürften jedem bekannt sein. M.E. müsste jedem Bürger, der mit derart sensiblen Daten umgehen muss, die Speicherung dieser Daten auf Smartphones verboten werden; zumindest solange bis nicht sichergestellt ist, dass diese Daten abgeschirmt vom Internet sind und auf dem heimischen PC synchronisiert werden können, der einigermaßen gut abgesichert werden kann. Oder möchten Sie, dass aufgrund Ihres Bewegungsprofils und weiterer Daten bis in Ihre Privatsphäre eingedrungen werden kann. Z.B. könnten private Probleme Sie in die Praxis eines Psychotherapeuten führen. Bekommen interessierte Kreise dies heraus, wären Sie oder andere Politiker potenziell erpressbar, je nachdem wie dies in die Presse lanciert wird. Bisher habe ich zu diesem Problem noch nichts gelesen und bin über ihre Stellungnahme und mögliche Lösungsmöglichkeiten gespannt. Mfg. Dr. Sievers
Sehr geehrter Dr. Sievers,
bei Smartphones drohen in der Tat zahlreiche Sicherheitslücken. Das gesamte Thema Internetsicherheit ist nach wie vor nicht vergleichbar auf mobile Anwendungen hin umgesetzt worden. Es drohen Lücken bei der Einstellung durch die Nutzer selbst, Lücken durch Abhörmöglichkeiten über die Vernetzung der Geräte sowie insbesondere durch die Apps, deren Programmierung keiner Kontrolle unterliegt.
Allerdings hat der Gesetzgeber inzwischen zahlreiche Bestimmungen im Telemediendatenschutzgesetz, im Telekommunikationsgesetz und im Bundesdatenschutzgesetz geschaffen, die erweiternd auf die neue Situation hin ausgelegt werden. Dazu liegen auch Papiere und Stellungnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörden vor.
Wer Kundendaten oder Beschäftigtendaten auf einem Smartphone verarbeiten will, muss deshalb zahlreiche Vorgaben beachten. Das gilt auch für freiberuflich tätige Klein- und Kleinstunternehmen, ebenso wie etwa Artpraxen. Diese sind verantwortliche Stellen im Sinne der Gesetze und dürfen entsprechende Geräte nur verwenden, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und garantieren können. Ein besonderes Problem, das sich dabei stellen kann, ist die gleichzeitige Nutzung zu privaten Zwecken, die zusätzliche Vorkehrungen erforderlich macht.
Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es aus Sicht unserer Bundestagsfraktion vor allem mittelbar, nämlich um die Rahmenbedingungen für den Datenschutz bei Mobile Phones und Smartphones zu verbessern. Wir setzen uns deshalb insbesondere im Rahmen der EU-Datenschutzreform dafür ein, dass Gesundheitsdaten einem besonderen Schutzregime unterliegen, Datenschutz durch Technik verbessert wird und die Einwilligungsmöglichkeiten von Verbrauchern verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck