Frage an Marieluise Beck von Frank B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Beck,
können Sie mir ein paar Fragen bezüglich der UN-Menschenrechtskonvention beantworten?
"Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse." (UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
Sind die UN-Menschenrechtskonventionen auch für die BRD bindend?
Wenn JA:
Wie ist das mit unserem § 130, Abs. 3 StGB vereinbar? Warum haben wir dann den § 130, Absatz 2 StGB (Verleumdungsparagraph) verankert? Wie vereinbaren sich der Verleumdungsparagraph und das Grundgesetz Artikel 5, Abs. 1?
Wenn NEIN:
Was muss es uns interessieren, was Feindstaaten für Regelungen untereinander treffen? Zahlt die BRD Gelder an die UN? Wenn Ja, warum? Was tut der Bundestag, um einen Friedensvertrag zu erlangen? Finden aktuell Forderungen oder gar Erpressungen bezüglich des Friedensvertrags statt?
Über eine ausführliche Antwort werde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
seit jeher versuchen Rechtsextreme und Neo-Nazis den Grundsatz der Meinungsfreiheit gegen das Verbot der Holocaustleugnung oder Volksverhetzung in Widerspruch zusetzen. Seit jeher sind solche Versuche vereinzelter Personen gescheitert, weil die obersten Gerichte Deutschlands zu dieser Fragestellung in zahlreichen Urteilen eine ganz klare Sprache gefunden haben. Gerade aus der deutschen Erfahrung der Zerstörung der Demokratie und Zivilisation durch den Nationalsozialismus, die in den beiden größten Katastrophen der Moderne – dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg – mündete, ist die Überzeugung gereift, dass sich die demokratische Gesellschaft gegen Angriffe auf sie zur Wehr setzen muss. Insofern findet die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo die demokratische Grundordnung gefährdet und Menschenwürde infrage gestellt wird. Menschenwürde und Demokratie sind im Grundgesetz als verfassungsmäßige Grundpfeiler unserer gesellschaftlichen Ordnung unverrückbar verankert.
Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck