Frage an Marieluise Beck von Joachim L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Beck!
Erläuterung und Fragen:
1. Wird ein Beamter straffällig, wurde verurteilt und ihm wurden die Versorgungsbezüge aberkannt, wird er vom Dienstherrn in der GRV nachversichert. Diese Nachversicherung wird vollständig vom Dienstherrn eingezahlt, sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Welche Bezugshöhe (letzte Besoldungsgruppe, Zuschläge) wird angesetzt? Ein „normaler“ gesetzlich Rentenversicherter erlebt im Regelfall eine Einkommensentwicklung und zahlt entsprechend (mit den Arbeitgebern) Beiträge in die GRV. Ich finde aber keine entsprechenden Hinweise, wie in dem skizzierten Fall verfahren wird.
Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum für den verurteilten Straftäter quasi als Strafe eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, indem sein Arbeitnehmeranteil auch vom Arbeitgeber (also vom Steuerzahler) getragen wird . Das ist quasi ein Geschenk in Höhe von mehreren 10tausend Euro. Können Sie mir das erläutern? Vielleicht auch mit einem Kommentar, warum es eine „Strafe“ ist, statt einer Alimentation eine Rente zu beziehen.
2. Reichen Altersversorgung und die Pflegeversicherung für einen gesetzlich rentenversicherten Bürger nicht aus, muss sein Vermögen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden. Bedarf er dann weiterer Unterstützung, müssen ggf. Kinder für ihn aufkommen. Auch für deren Verpflichtungen gibt es Berechnungsvorgaben. Erhält ein Beamter über seine Pension und die Pflegeversicherung (zahlen Beamte eigentlich in die gesetzliche Pflegeversicherung ein ?) hinaus noch weitere Beihilfen? Muss auch er notfalls sein Vermögen bis zum Schonvermögen
aufbrauchen bevor er diese erhält? Oder gilt das Alimentationsprinzip, das dem Beamten durch seinen Dienstherrn angemessene lebenslange Versorgung zugesteht? Können also Kinder von Beamten überhaupt zur Versorgung ihrer Eltern herangezogen werden ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen bei der Beantwortung dieser beiden Fragenkomplexe!
Freundlichen Gruß
J. Leefmann
Sehr geehrter Herr Leefmann,
Ihre detaillierte Frage zum Thema Beamtenrecht und der Verknüpfung mit den Themen Pflege-/Krankenversicherung haben Sie, wie ich sehe, auch meinen Bremer Kolleginnen und Kollegen gestellt. Den ausführlichen beamtenrechtlichen Stellungnahmen meiner Kolleginnen und Kollegen kann ich an dieser Stelle nichts hinzufügen.
Allerdings möchte ich Ihnen gerne unsere Grünen Ideen zur Kranken- und Pflegeversicherung und damit auch unsere grundsätzliche Position zur Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzlichen Pflichtversicherungen darstellen: Wir Grüne streben eine beitragsfinanzierte moderne Bürgerversicherungen für Krankheit, Alter und Pflege an. Unser Ziel ist es dabei, die Beitragsbasis zu verbreitern, steuerliche Zuschüsse in die Sozialkassen auf Dauer zu minimieren und lediglich die allgemeine soziale Grundsicherung durch Steuermittel zu finanzieren. Alle sollen nach ihrer Leistungsfähigkeit zum Solidarsystem beitragen. Alle Einkommensformen müssen sozialversicherungspflichtig sein. Deshalb fordern wir Sonderregelungen für Beamte, Selbständige und Besserverdienende aufzuheben.
Zusätzlich möchte ich Sie auf unseren aktuellen Fraktionsbeschluss vom 27. März 2012 zu einer Pflegebürgerversicherung hinweisen. In diesem Konzept fordern wir erneut, alle Bürgerinnen und Bürger - auch Beamtinnen/Beamte – sollen Mitglieder der Pflegebürgerversicherung werden. Unter dem Link http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/406/406994.pflegebuergerversicherung.pdf können Sie unser Grünes Konzept zur Pflegebürgerversicherung detailliert nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck