Frage an Marieluise Beck von Dierk F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Frau Beck,
in letzter Zeit wurde in den Medien häufiger über Lebensmittel berichtet, die von der Industrie durch Ersatzstoffe und /oder Aromen ersetzt werden. So z. B. Kunstschinken, Kunstkäse, Kunstsalamie, Erdbeergeschmack und anderes mehr.
Im Mittelalter wurde derjenige mit der Todesstrafe bedroht, der Lebensmittel verfälschte.
Meine Frage:
Warum werden nicht Lebensmittelgesetze gemacht, die es dem Verbraucher ermöglichen klar und deutlich zu erkennen woraus die Lebensmittel hergestellt wurden und welche Inhaltsstoffe sich noch in der Verpackung befinden, ohne vorher ein Chemiestudium absolviert zu haben.
Auch verklausulierte Angaben sollten verboten werden.
Die Lebenmittelindustrie muss wieder dahin gebracht werden, dass ehrliche Angaben gemacht werden, selbst wenn diese Lebensmittel dann etwas teurer sind.
Kunstprodukte, die nur vorgeben Lebensmittel zu sein, können ja meinetwegen auch auf dem Markt sein. Wer sich die dann für geringeres Geld gönnen möchte, kann es dann ja auch bewußt machen. Aber es muss eindeutig erkennbar sein, um was es sich handelt!!
Mit freundlichem Gruß
Dierk Frenzen
Sehr geehrter Herr Frenzen,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
grüne Verbraucherschutzpolitik bschäftigt sich schon sehr lange mit dem Thema Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Wir wollen, dass die Verbraucher klar erkennen, was in den Lebensmitteln drin ist und so als bewusste Konsumenten auch Einfluss auf die Qualität der Produkte nehmen können.
Zur aktuellen Diskussion um Analogkäse und Schinkenimitat. Hier liegen rechtlich zwei unterschiedliche Sachverhalte vor: Bei Käse gibt es eine umfassende Kennzeichnungsverordnung auf europäischer Ebene, die vorschreibt, dass alles, was den Eindruck erweckt, Käse zu sein, zu 100 Prozent aus Milch bestehen muss. Diese Kennzeichnungsverordnung wird beim Analogkäse klar missachtet. Die Lebensmittelkontrolle kann hiergegen vorgehen.
Bei anderen Produkten wie Schinkenimitat oder Garnelen aus gepresstem Krebsfleisch gibt es diese klaren Vorgaben nicht. Hier wird nur mit den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher gespielt. Denn meist ist auf der Verpackung irgendwo zu lesen, was wirklich im Produkt drin ist. Man vertraut beim Einkauf aber dem, was man sieht.
Hier fordern wir Grünen klare Kennzeichnungsvorschriften, die unvermittelt über die Inhalte des Produkts informieren. Ebenso wollten wir bereits mit dem von uns 2002 vorgelegten Verbraucherinformationsgesetz dafür sorgen, dass die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen und vor allem auch die schwarzen Schafe öffentlich gemacht werden. Dieser Gesetzesentwurf wurde erst von der schwarzen Bundesratsmehrheit blockiert und unter der großen Koalition dann soweit verwässert, dass er seinen Namen ´Verbraucherinformationsgesetz´ nicht mehr verdient.
Unseren letzten Antrag mit der Forderung, das Verbraucherinformationsgesetz zu novellieren und zu verbessern, finden Sie auf der Website des Bundestags unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/067/1606788.pdf
Eine Zusammenfassung unserer grünen Positionen zum Verbraucherschutz haben wir in einem Fraktionsbeschluss festgehalten, in dem auch klar eine besserer Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel gefordert wird. Diesen Fraktionsbeschluss können Sie auf der Webseite unserer Bundestagsfraktion nachlesen unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/067/1606788.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck, MdB