(...) Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie formuliert, beinhaltet ein klares Abstandsgebot der Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens, die nicht der Kindererziehung dienen. Dieser graduelle Unterschied soll meiner Meinung nach auch bestehen bleiben. (...)
(...) Die Partner sonstiger nichtehelicher Lebensgemeinschaften, d. h. (...)
(...) Davon abgesehen bin ich natürlich gegen eine Diskriminierung der Homosexuellen und für Toleranz und Akzeptanz. Aber: Es ist noch keine Diskriminierung, Homosexuelle und Familien nicht gleich zu behandeln. (...)
(...) Den vom Lebenspartnerschaftsgesetz vorgezeichneten Weg der weiteren Anpassung setzt die Große Koalition aber nicht weiter fort. Es muss auch künftig eine klare Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft geben. (...)
(...) die Union überläßt den Verbraucher keineswegs schutzlos den Stromkonzernen. Im Gegenteil bedurfte es gewaltiger Anstrengungen von Bundeswirtschaftsminister Glos, die SPD von einer Verschärfung des Kartellrechts zur besseren Überwachung der Energiekonzerne zu überzeugen. (...)