Frage an Marie-Luise Dött von Gottfried B. bezüglich Finanzen
"• .. dass Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren können. Damit wird die so genannte Stiefkindadoption ermöglicht. Wenn ein Lebenspartner ein leibliches Kind hat, und der andere Lebenspartner sich um dieses Kind kümmert und weiter kümmern will, so soll diese Verbindung dauerhaft verrechtlicht werden können"
Sehr geehrte Frau Dött, vielen Dank, das Sie als CDU-Abgordnete überhaupt antworten. Mein Wahlkreisabgeordneter hat 9 unterschiedliche Fragen bisher garnicht beantwortet.
Zur Sache:
Oben finden Sie das Zitat aus Ihrer Antwort. Halten Sie es für richtig, dass das adoptierte Kind einer homosexuellen Partnerschaft, dem Sie damit Familie bescheinigen, besser dasteht, als sein leibliches Elternteil nach vielen Jahren Partnerschaft?
Vielleicht finden wir dann im Jahressteuergesetz 2009 so etwas wie das "Kinderbankprinzip", ähnlich dem "Hausbankprinzip", weil die direkte - günstige - Vererbung an das Kind die hohe Steuerbelastung umgeht, die der Lebenspartner zu zahlen hat.
Wie erklären Sie uns, das ein Mensch, nachdem er einige Jahre zur Schonung der Solidarkasse und zur Pflege seines Partners kürzer gearbeitet habe, mit weniger Einkommen, jetzt auch noch das Erbe - z. B. eine Eigentumswohnung - höchstversteuern muss? Unterhaltszahlungen werden auch nur bis ca. 7000 € jährlich als absetzbar anerkannt.
Wie erklären Sie mir, das ein geschiedener Ex-Ehegatte nach Steuerklasse II seine Erbschaftssteuer zahlen muss? Dieser Mensch hat ebenfalls nichts mehr mit dem/der Erblasserin zu tun, wenn ich unterstelle, dass die Ehe kinderlos geblieben ist.
Mittlerweile ist die Mehrheit der Ehen kinderlos, die Vorstellung von Ehe im Jahre 2007 entspricht nicht mehr der Vorstellung aus dem Jahr 1950!
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Bößen
Sehr geehrter Herr Bößen,
Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie formuliert, beinhaltet ein klares Abstandsgebot der Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens, die nicht der Kindererziehung dienen. Dieser graduelle Unterschied soll meiner Meinung nach auch bestehen bleiben.
Auf der staatlichen Ebene sind Ehe und Familie in Deutschland privilegiert, weil sie den Ort bilden, an dem Kinder geboren und aufgezogen werden. Und weil der Staat ein nachhaltiges Interesse daran hat, dass sein Gemeinwesen dauerhaft funktioniert, ist es folgerichtig, dass der Staat die Familien um seiner eigenen Zukunft willen fördert, unter anderem durch Privilegien bei der Erbschaftssteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött, MdB