(...) Meiner Ansicht nach besteht keine Notwendigkeit "eine andere Form des Zusammenlebens" zu wählen, wenn Sie die daraus resultierenden Folgen schrecken. (...)
(...) vielleicht können wir uns darauf einigen, dass Familien, i.S. wo Kinder leben und erzogen werden, nicht schlechter gestellt sein sollten? (...)
(...) Natürlich könnte der Gesetzgeber die Erbschaftssteuer in der Ehe auf das gleiche Niveau anheben wie in der Lebenspartnerschaft, wenn er das wollte, damit Sie sich nicht diskriminiert fühlen; allerdings wäre dies eine zusätzliche Belastung für Familien. (...)
(...) Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie formuliert, beinhaltet ein klares Abstandsgebot der Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens, die nicht der Kindererziehung dienen. Dieser graduelle Unterschied soll meiner Meinung nach auch bestehen bleiben. (...)
(...) Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie formuliert, beinhaltet ein klares Abstandsgebot der Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens, die nicht der Kindererziehung dienen. Dieser graduelle Unterschied soll meiner Meinung nach auch bestehen bleiben. (...)
(...) Die Partner sonstiger nichtehelicher Lebensgemeinschaften, d. h. (...)