Frage an Marie-Luise Dött von Karl H. bezüglich Finanzen
Sehr verehrte Frau Dött,
im Internet habe ich eine Antwort von Ihnen bezüglich der Beseitigung von Benachteiligungen Eingetragener Partnerschaften gelesen. Sie wünschen keine weitere Annäherung von Rechten Eingetragener Lebenspartner in Bezug zu Ehepaaren.
Bitte beantworten Sie mir konkret folgende präzise gestellte Frage: Womit begründen Sie es, dass Eingetragene Lebenspartner im Sozialrecht genau wie Ehepaare behandelt werden (also bei Hartz IV, bzw. Sozialgeld das Partnereinkommen berücksichtigt und ggf. keine Unterstützung gewährt wird, aber z. B. der Besteuerung eines Erbes vom Lebenspartners oder bei der Gewährung von BaFöG beide wie Fremde behandelt werden?
Sehr geehrter Herr Herzog,
Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie formuliert, beinhaltet ein klares Abstandsgebot der Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens, die nicht der Kindererziehung dienen. Dieser graduelle Unterschied soll meiner Meinung nach auch bestehen bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött, MdB