
es gibt keine derartigen Erwägungen in der Bundesregierung. Darüber hinaus kann ich nur auf die Antwort meines Kollegen Tobias Lindner auf Ihre gleichlautende Frage verweisen.
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann MdB
es gibt keine derartigen Erwägungen in der Bundesregierung. Darüber hinaus kann ich nur auf die Antwort meines Kollegen Tobias Lindner auf Ihre gleichlautende Frage verweisen.
Dienstwohnraum (sofern er angeboten wird) sollte im Standard angemessen sein, auch das gehört zu einem attraktiven Arbeitsplatz.
Für mich ist aber hauptsächlich wichtig, dass insgesamt statistisch nachgewiesen ist, dass Omikron zwar von einer zweifachen Impfung wenig beeindruckt ist, doch eine Boosterimpfung durchaus Schutz schafft.
Zum damaligen Zeitpunkt - in der Opposition - konnten wir uns mit der Forderung nicht durchsetzen. Die Möglichkeit einer Auszeichnung wird aber aktuell von der neuen Leitung nochmals geprüft.
bin ich deshalb der Meinung, dass wir momentan den Präsenzunterricht aufrecht erhalten können - selbstverständlich unter ständiger Beobachtung der Entwicklungen von Fallzahlen, Krankheitsbildern und Verläufen.
der Fall von Julien Assange steht beispielhaft dafür, dass Menschenrechte unteilbar und allgemein gültig sind und Julian Assange selbstredend uneingeschränkt zustehen müssen.