Frage an Marianne König von K. R. bezüglich Recht
Mit Hartz IV wurde ein Regelsatz für Alleinstehende von 345,-- € eingeführt. Als Unterkunftskosten kann man ca. 250 Euro veranschlagen. Damit hat er zusammen ca. 600 Euro, um, wie es die Regierung definiert, einen bescheidenen Lebensstandard zu leben.
Ein Schuldner, der anderen Geld schuldet und gepfändet wird, hat für den gleichen bescheidenen Lebensstandard 1.000 Euro zur Verfügung. Was ist nun ein bescheidener Lebensstandard und wieviel Geld braucht man dafür - 600 oder 1.000 Euro?
mfg
K. Rose
Unser Wahlprogramm sieht als ersten Schritt eine Anhebung von Hartz IV auf 420,00 -- € und eine Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten vor. Angestrebt wird eine Mindestsicherung entsprechend der EU Armutdefinition von 60 % des Durchschnittseinkommens. Das wären zur Zeit ca. 940,00 € für eine alleinstehende Person.