Frage an Marianne König von Hans- Peter H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau König
Als Neu- Niedersachse habe ich gelesen dass einige der Landeskrankenhäuser privatisiert sein sollen? Stimmt das und wie stehen Sie bzw. DIE LINKE dazu?
Vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen
Hans- Peter Handschug
Das Kabinett der Landesregierung hat im Sommer 2004 auf einer Klausurtagung beschlossen, die Landeskrankenhäuser zu verkaufen. Es handelte sich um Vorgang zum Abbau Schuldenlasten ohne Berücksichtigung von Folgekosten z.B. Kosten für die Kommunen, die von privaten Trägern in die Verantwortung durch Beteiligung an Investiosns- und Pauschalkosten genommen werden. Die Landeskrankenhäuser haben keine schwarzen Zahlen geschrieben. Angeblich konnten die Kosten für die zu schaffenden Betten im Maßregelvollzug nicht getragen werden. Die Aufstockung der Bettenzahl wurde noch Land Niedersachsen vorgenommen. Patienten im Maßregelvollzug werden nicht für eine bestimmte Zeit eingewiesen. Es findet jährliche eine Anhörung statt, die über den weiteren Verlauf entscheidet. Die Betreiber der Kliniken können nun an Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, verdienen. Wer wird noch an einer schnellen Entlassung interessiert sein und warum steht jetzt die Frage nach Freiheitsstrafen für viele Länder auf der Tagesordnung?
Die Linke im Landtag muss überprüfen, ob die hoheitlichen Aufgaben im Strafvollzug der ehemaligen Landeskrankenhäuser wirklich durch wenige Personen, die noch beim Land angestellt sind, gewährleistet ist.
Es muss geprüft werden, ob die Landeskrankenhäuser, die an private Betreiber abgegeben wurde, zurückgeholt werden können und vor allem ob das Land seine Aufsichtspflicht wahrnimmt. Die große Frage, die auf den Prüfstand gehört: Warum sind Besuche der Aufsichtsbehörde immer anzumelden? Der Bettenbedarfsplan muss gewährleisten, dass Personalkürzungen nicht zu Lasten der Erkrankten gehen und die fächendeckende Versorgung der psychiatrischen Erkrankten durch den Bettenbedarfsplan sichergestellt ist. In der Allgemeinpsychiatrie ist wie in der Forensik zu überprüfen, ob allen Vorgaben für Patienten, die mit Beschluss für 6 Wochen durch das Amtsgericht eingewiesen wurden, erfüllt werden. Die ist weiterhin eine hoheitliche Aufgabe. Die Schwächung der Binnenkaufkraft wird zwangsläufig eine Folge werden. Die Werkstätten der LKH sind gefährdet, Aufträge gehen jetzt nicht mehr in die Region sondern werden vom Konzern vergeben. Das Lohngefälle wird bei den neueingestellten Kräften enorm sinken.