Mariana Harder-Kühnel
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AfD
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Frage von Melanie R. •

Wieso macht das AFD-Programm Familien Angst vor dem Jugendamt und verhindert damit das Kinder Hilfe bekommen?

Sehr geehrte Frau Harder-Kühnel,
diese Passage aus ihrem Parteiprogram stimmt schlichtweg nicht: "Kinder in den Familien belassen, Kindesentzug nur in Ausnahmefällen- Einige Familien bedürfen der staatlichen Unterstützung durch Beratung und Hilfe bei der Erziehung. Allerdings darf dies nur in äußersten Ausnahmefällen zu einem Kindesentzug durch das Jugendamt führen. Leider hat sich in den letzten Jahren um die Inobhutnahme von Kindern eine regelrechte Industrie entwickelt, die eines ständigen Nachschubs an Kindern bedarf."

https://www.afd.de/wahlprogramm/

gefunden im Wahlprogramm der AFD S. 109

Im Gegensatz zu ihrer Aussage werden Pflegefamilien händeringend gesucht und die Jugendämter müssen 100te Kilometer weit fahren um Kinder, die in der Ursprungsfamilie gefährdet sind, an einem geeigneten Platz unterzubringen.
Die Hürden, bis ein Kind aus der Familie genommen wird sind extrem hoch. Mit diesem Text agieren Sie Kinderfeindlich, denn wenn Familien in prekären Situationen das lesen, trauen sie sich erst recht nicht, beim Jugendamt Hilfe zu suchen!

Mariana Harder-Kühnel
Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau R.,

die von Ihnen zitierte Passage aus unserem Wahlprogramm nimmt primär auf die Fallkonstellation Bezug, dass Eltern gegen ihren Willen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wird.

Bereits das Grundrecht von Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder gemäß Artikel 6 Absatz 2 unseres Grundgesetzes beinhaltet, dass es dem Staat untersagt ist, in die Familien hineinzuregieren und Kinder leichtfertig ihren Eltern wegzunehmen.

Über kindesschutzrechtliche Maßnahmen bis hin zu einem Entzug des elterlichen Sorgerecht dürfen daher nur die Familiengerichte entscheiden. Falls das Kindeswohl tatsächlich gefährdet sein sollte, müssen die entsprechenden Maßnahmen gerichtlich angeordnet und in regelmäßigen Intervallen überprüft werden.

Dabei hat jedoch der Entzug des Sorgerechts als härtester Eingriff in die Elterngrundrechte stets “ultima ratio” zu bleiben.

Insofern entspricht die von Ihnen zitierte Passage aus unserem Wahlprogramm eindeutig der derzeit geltenden Rechtslage.

Der von Ihnen vorgebrachte Einwand, dass dadurch nunmehr freiwillig hilfesuchende Eltern von einer Kontaktaufnahme zum Jugendamt abgehalten werden könnten, halte ich für nicht plausibel.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Mariana Harder-Kühnel

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