Was gibt es für eine Alternative gegen das GKV- Finanzstabilisierungsgesetzes?
Sehr geehrte Frau Harder-Kühnel,
am 20. Oktober 2022 wurde von der aktuellen Regierung das GKV -Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz trifft gerade die Geburtshilfe (Hebammen) besonders hart da diese nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt werden! Was unternehmen sie als Familienministerin der AFD um diesen Politischen Fehler zu reparieren? Ist es nicht besser anstatt das Finanzstabilisierungsgesetz einzuführen, die Steuern insgesamt in den Medizinischen Bereichen zu senken um so Handlungsfähiger für die Bürger zu sein?
Der damals eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde am 20. Oktober 2022 in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung durch den Deutschen Bundestag angenommen. Unsere AfD-Fraktion stimmte gegen dieses Vorhaben und brachte hierbei fünf Änderungsantrage ein: Zum einen forderten wir in einem Antrag die Abschaffung der Budgetierung für Ärzte (Drucksache 20/2360).
Die niedergelassenen Ärzte haben ein Recht, ihren Beruf uneingeschränkt auszuüben. Die Bundesregierung grenzt die vertraglich zugesicherte freie Berufsausübung unzulässig und zulasten der Patienten ein. Daher muss eine ausschließlich ökonomisch begründete Einschränkung der Therapiefreiheit des Arztes sofort außer Kraft gesetzt werden. Starre Budgetvorgaben dürfen nicht über die medizinische Behandlung entscheiden. Nach Aufhebung der Budgetierung dürfen Patienten nicht finanziell belastet werden, etwa durch eine Anhebung der Krankenkassenbeiträge. Mehrkosten müssen anderweitig finanziert werden, etwa durch eine vollständige Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen. Den entsprechenden Antrag unserer AfD-Bundestagsfraktion finden Sie unter dem folgenden Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002360.pdf
Zum anderen begehrten wir in einem zweiten Antrag eine Neuregelung für Importarzneimittel, um die Arzneimittelsicherheit zu verbessern (Drucksache 20/3532). Preisunterschiede in europäischen Ländern auf dem Arzneimittelmarkt werden für Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genutzt. So sind Apotheker nach bestimmten Regeln zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel verpflichtet. Dementsprechend wurde die Bundesregierung von uns dazu aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den die Verpflichtung des Apothekers zur Abgabe eines Importarzneimittels in Fällen, in denen der Arzt es nicht ausdrücklich verordnet hat, aufgehoben wird. Damit soll auch die Importquote unwirksam werden. Den entsprechenden Antrag unserer AfD-Bundestagsfraktion finden Sie unter dem folgenden Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/035/2003532.pdf
Zudem traten wir in einem dritten Antrag dafür ein, dass Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksamer begrenzt werden (Drucksache 20/3533). Deutschland ist bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln vom Nicht-EU-Ausland abhängig. Pharmazeutische Unternehmen sollten daher die Nichtverfügbarkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels in Deutschland unverzüglich melden müssen und die betroffenen Arzneimittel sollten in dem Fall nicht exportiert werden dürfen. Bei Rabattverträgen müssen die Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer innerhalb der EU herstellt. Zudem muss eine für zwei Monate ausreichende Arzneimittelreserve für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingerichtet werden. Den entsprechenden Antrag unserer AfD-Bundestagsfraktion finden Sie unter dem folgenden Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/035/2003533.pdf
Die AfD-Fraktion verlangte darüber hinaus in einem vierten Antrag die Abschaffung der Fallpauschalen-Abrechnung (DRG) im Krankenhaus und die Einführung eines sogenannten Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems (Drucksache 20/3536). Das DRG-System setzt zum Schaden der Patienten und des Personals falsche Systemanreize. Das DRG-Abrechnungssystem muss abgeschafft und die Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus neu geordnet werden. Mit dem Prospektiv-Regionale-Pauschalensystem wird den Leistungserbringern im Voraus eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale bezahlt, die sie selbst verwalten müssten. Die Kalkulation der Pauschale soll auf morbiditätsorientierten Regionalbudgets basieren, mit denen die Unterschiede der Lebensbedingungen abgebildet werden. Den entsprechenden Antrag unserer AfD-Bundestagsfraktion finden Sie unter dem folgenden Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/035/2003536.pdf
Ferner haben wir in einem fünften Antrag vorgeschlagen, das Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) auch auf Medizinalcannabis anzuwenden (Drucksache 20/3537). Seit 2017, also seit der Abschaffung der früher für Patienten erforderlichen Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), sind die Ausgaben der Krankenkassen für die Behandlung mit Medizinalcannabis stark gestiegen. Demnach lagen die Ausgaben im Juni 2017 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch bei 2,31 Millionen Euro, im April 2018 bei 5,36 Millionen. Aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen muss Medizinalcannabis auch wie andere Arzneimittel behandelt werden. Zwar genießt Medizinalcannabis in der Bevölkerung einen guten Ruf, es ist aber kein Wundermittel. Ein AMNOG-Verfahren würde die Arzneimittel entmystifizieren, indem es Nutzen und Risiken objektiviert und damit den Erstattungspreis senkt. Die Arzneimittel werden für Patienten, denen sie Nutzen bringen, auf dem Markt bleiben. Gleichzeitig werden durch Begrenzung des Einsatzes auf diese Fälle und durch die zeitgleiche Reduzierung der Erstattungspreise die Beitragszahler entlastet. Den entsprechenden Antrag unserer AfD-Bundestagsfraktion finden Sie unter dem folgenden Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/035/2003537.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mariana Harder-Kühnel