Mariana Harder-Kühnel
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Frage von Thomas M. •

Warum wird das Kindergeld bei Familien mit Aufstockern und Bürgergeldempfängern weiterhin und vermutlich auch über 2025 hinaus angerechnet und in Abzug gebracht?

Sehr geehrte Frau Harder-Kühnel,

es wäre doch bei aller Notwendigkeit zur Schaffung von Chancengleichheit und Teilhabe denkbar, für Aufstocker und Bürgergeldempfänger, ein Gutschein- oder Bezahlkartrnsystem einzuführen. Dieses muß dann auch für den vorgenannten Personenkreis nicht zusätzlich oder unnötig kompliziert beantragt werden müssen. Denkbar wäre doch, dass es in der selben Höhe analog dem Kindergeld oder z. B. 150 Euro, Gutscheine oder eine Bezahlkarte gibt, die dann begrenz auf Nachhilfe, Beiträge zu Sportvereinen, Eintritt in Freizeiteinrichtungen usw. verwendet werden könnten. Hierdurch wäre eine merkliche Erhöhung der Chancengleichheit und Teilhabe erreichbar. So wie die Kindergrundsicherung vermutlich ausgestaltet werden wird, sehe ich wenig Verbesserung und diese zurecht der negativen Kritik ausgesetzt.

Mariana Harder-Kühnel
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr M.,

die Einführung eines Gutschein- oder Bezahlkartensystems für Bezieher von Sozialleistungen kann aus Sicht von Kritikern zu einer ungewollten Stigmatisierung dieser Menschen führen und ist insofern sehr umstritten.

Zweck des Bürgergeldes ist es primär, das Existenzminimum für bedürftige Personen sicherzustellen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das Existenzminimum, nach dem sich die Bürgergeldhöhe richtet, wird nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts jährlich in einem gesetzlich festgelegten Verfahren errechnet.

Ausgezahltes Kindergeld wird hierbei als Einkommen von Bürgergeldempfängern bewertet und daher wie etwa Unterhaltsleistungen auf das Bürgergeld angerechnet.

Finanzielle Lösungsansätze sehen wir vielmehr in Steuererleichterungen für Familien (zum Beispiel bei Artikeln des Kinderbedarfs), in der zusätzlichen Einführung eines Familiensplittings, in einer Anhebung des Kinderfreibetrages, und einer vollständigen steuerlichen Absetzbarkeit von kinderbezogenen Ausgaben.

Darüber hinaus müssen nach unseren Vorstellungen Erziehungsleistungen bei der Sozialversicherung und Rente wesentlich angemessener Berücksichtigung finden.

Wir denken hierbei unter anderem an eine Freistellung bzw. Rückzahlung von Rentenbeiträgen bei Eltern in Höhe von 20.000 Euro pro Kind, sowie an eine Stärkung der privaten Altersvorsorge durch eine Auszahlung von monatlich 100 Euro auf die Spardepots von im Inland lebenden deutschen Kindern bis zu ihrem 18. Lebensjahr.
 

Mit freundlichen Grüßen

Mariana Harder-Kühnel

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