Mariana Harder-Kühnel
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Frage von Martin H. •

Frage an Mariana Harder-Kühnel von Martin H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Harder-Kühnel,

ich gehe mal davon aus, dass Sie als stellv. Sprecherin des Arbeitskreises 13 "Familie, Senioren, Frauen und Jugend" und Mitglied des BT-Ausschusses für "Familie, Senioren, Frauen und Jugend" an der Erstellung des Wahlprogramms der AfD zum Thema "Familienpolitik" beteiligt waren. Hier schreiben Sie, dass die Familie Keimzelle unserer Gesellschaft sei und aus Vater, Mutter und Kindern bestehe. Sie fordern, die Wiederherstellung des grundgesetzlich garantierten, besonderen Schutz der Familie. (Quelle:https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2021/05/2021-05-27-AfD-Bundestagswahlprogramm-2021.pdf)

Können Sie mir eine in Deutschland geltende Rechtsnorm nennen, aus der eindeutig hervor geht, dass eine Familie ausschließlich aus Müttern, Vätern und Kindern besteht?

Vielen Dank für einen kleinen Hinweis und mit sonnigen Grüßen

Martin Hellwig

Mariana Harder-Kühnel
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Hellwig,

der Begriff der Familie findet seine Erwähnung im Art. 6 Abs. 1 GG, wird aber weder im Grundgesetz noch im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. Er wurde aber ausgelegt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Auslegung kommt Gesetzescharakter zu.

Artikel 6 unseres Grundgesetzes lautet:
„(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (…)“

In unserem Wahlprogramm für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag heißt es: „Die AfD bekennt sich zur Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft. Sie besteht aus Vater, Mutter und Kindern. Familie bedeutet Sicherheit, Obhut, Heimat, Liebe und Glück. Dieses Werte- und Bezugssystem wird von Generation zu Generation weitergegeben. Von linksgrüner Seite jedoch wird die Institution Familie aus ideologischer Motivation heraus diskreditiert, um sie durch andere Leitbilder zu ersetzen.“ (https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2021/05/2021-05-27-AfD-Bundestagswahlprogramm-2021.pdf )
Auch das Bundesverfassungsgericht legt, mit unserem Wahlprogramm übereinstimmend, in seiner Entscheidung ( BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54, Rn. 48 ) Ehe und Familie als Keimzelle der Gesellschaft fest. Dem kommt somit Gesetzescharakter zu: „Art. 6 Abs. 1 GG ist eine wertentscheidende Grundsatznorm. Er stellt Ehe und Familie als die Keimzelle jeder menschlichen Gemeinschaft, deren Bedeutung mit keiner anderen menschlichen Bindung verglichen werden kann, unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“

Die Ehe konnte in Deutschland nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden, was sich erst am 1.10.2017 geändert hat und nun auch für Personen gleichen Geschlechts möglich ist.
Aus dem Zusammenhang von Ehe und Familie in Art. 6 Absatz 1 GG oben ergibt sich, dass Ehe und Familie dem Wortlaut nach ausdrücklich zusammen genannt werden sollten.
Wenn man Familie dem Wortlaut nach als Eltern und Kinder definiert, gelangt man im Ergebnis, wie auch schon aufgrund der anthropologischen Auslegung des Begriffs Familie, zu den einzelnen Bestandteilen Vater, Mutter und Kinder als traditionelle Kern-Familie und Keimzelle der Gesellschaft.

Dies ist die anthropologische und traditionelle Grundanordnung für die Familie, ausgehend auch vom Menschen als biologisches Wesen. Von dieser gibt es selbstverständlich Ausnahmen i.S. „einer tatsächlichen Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen Kindern und Eltern, die für diese Verantwortung tragen“ (so das BVerfG, Beschluss des ersten Senats vom 09. April 2003 – 1 BvR 1493796 -, Rn 1 -126 (90). Diese Rechtsprechung entspricht natürlich ebenfalls auch der Ansicht der AfD sowie praktischen Lebenswirklichkeit, die auch selbstverständlich u.a. alleinerziehende Elternteile berücksichtigt.
Deshalb formulierten wir auch in veröffentlichten Leitlinien des Arbeitskreises Familie der AfD-Bundestagsfraktion:
„Getrenntlebende Eltern (»Alleinerziehende«) betrachten wir als zu fördernde Familien. Sie dürfen nicht benachteiligt werden.“ (Familienpolitische Leitlinien, Arbeitskreis Familie, Senioren und Jugend der AfD-Bundestagsfraktion, https://afdbundestag.de/wp-content/uploads/2020/10/ak-familie_leitlinien_bs-a4_digitale_version-1.pdf , S. 5)

In diesen Familienpolitischen Leitlinien unseres Arbeitskreises Familie, die ich als stellvertretende Sprecherin des Arbeitskreises mit erarbeitet habe, heißt es eingangs über „die traditionelle Familie als wertstiftende Basis des Gemeinwesens“: ( a.a.O., S. 5)

„Wertestiftend für die Gesellschaft und kulturerhaltend für die Nation aber kann nur die traditionelle Familie sein. In ihr sind Mutter und Vater in dauernder Verantwortung für die gemeinsamen Kinder verbunden. Im Mittelpunkt dieser Sorgegemeinschaft stehen die originären Bedürfnisse der Kinder.“ (a.a.O, S. 5)

und

„Das bewährte bürgerliche Ideal, eine Ehe einzugehen, Kinder zu erziehen und ihnen Zeit und Zuwendung zu schenken, beansprucht gerade in der demographischen Krise des deutschen Volkes Gültigkeit und Aktualität.“ (a.a.O. ,S. 5).

Dem ist hier nichts mehr hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Mariana Harder-Kühnel, MdB

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