Frage an Mariana Harder-Kühnel von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien soll über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Sehr geehrter Herr Dr. May,
die Beantwortung Ihrer Frage ist eine emotionale, ethische und juristische Herausforderung. Ich verstehe, dass betroffene Ärzte wie Sie natürlich ein Bedürfnis haben, hier Rechtssicherheit zu erlangen.
Eine Auslastung oder sogar eine Überschreitung der Behandlungsmöglichkeiten einer intensivmedizinischen Betreuung ist bisher in der Coronakrise nicht eingetreten und aufgrund der aktuellen Einschätzung auch derzeit nicht mehr zu erwarten.
Sollte eine Triage künftig aus anderen Gründen (Katastrophen, Verteidigungsfälle etc.) notwendig sein, hält die AfD es nicht für eine politische, sondern für eine medizinische Aufgabe, das Verfahren im konkreten Einzelfall festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Mariana Harder-Kühnel