Frage an Mariana Harder-Kühnel von Walther M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Harder-Kühnel,
würden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass dem zweijährigen Kind eines Syrers in Gelnhausen ein Kindergartenplatz zugewiesen wird? Der Vater ist der Meinung, dass dem Kind ein deutsches Sprachumfeld für eine Intergration gut tun würde und seine Frau so die Zeit und Möglichkeit hätte, einen Sprachkurs der deutschen Sprache zu besuchen. Wenn Sie sich dafür einsetzen würden, wie sähe das konkret aus?
Mit freundlichen Grüßen W. M.
Sehr geehrter Herr Metzger,
der Wunsch der Eltern, dass sie und ihr Kind möglichst schnell die deutsche Sprache erlernen, ist sehr begrüßenswert. Denn das Erlernen der deutschen Sprache ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration.
Laut § 6 Abs. 2 SGB VIII haben Ausländer schon jetzt das Recht, Leistungen nach dem SGB VIII zu beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Somit besteht bereits jetzt ein Anspruch auf Zugang des zweijährigen syrischen Kindes auf Leistungen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestätten (§ 24 Abs. II SGB VIII).
Mit freundlichen Grüßen
Mariana Harder-Kühnel