Frage an Mariana Harder-Kühnel von Hans-Joachim H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Harder-Kühnel,
Der ehemalige Richter am OLG Köln, Dr. Egon Schneider, beklagt (Anwaltspraxis 2005, Seite 49): „Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel.“
Meine Frau und ich haben eigene Erfahrungen mit richterlicher Willkür gemacht und auf unserer Homepage (http://www.alkoholtest-unerwünscht.de/) beschrieben; der Fall hatte seinen Anfang übrigens in Ihrer Heimatstadt Gelnhausen. Wir unterstützen daher die u.a. von dem "Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V." erhobene Forderung, die Dienstaufsicht über Richter/innen den Gerichtspräsidenten zu entziehen und auf einen unabhängigen Justizombudsmann – wie in Schweden – zu übertragen (http://www.justizgeschaedigte.de/?page_id=177 ).
Wie steht die AfD zu dieser Forderung?
Mit freundlichen Grüßen
H.J.H.
Sehr geehrter Herr Hölle,
nach Art 97 Abs. 1 des Grundgesetzes sind die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Unabhängigkeit bedeutet aber nicht Willkür. Daher hat der Gesetzgeber durch § 339 des Strafgesetzbuches den Straftatbestand der „Rechtsbeugung“ eingeführt, bei dem die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch z.B. Richter mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.
Oftmals kommt es jedoch vor, dass betroffene Bürger es als nicht zufriedenstellend empfinden, wenn Dienstaufsichtsbeschwerden oder Strafanzeigen nicht zum aus ihrer Sicht gewünschten Ergebnis führen. Der von Ihnen vorgebrachte Hinweis, dass Schweden für solche Fälle die Inanspruchnahme eines unabhängigen Justizombudsmanns ermöglicht, ist der AfD-Fraktion im Bundestag bereits bekannt und wird aktuell diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Mariana Harder-Kühnel