Frage an Mariana Harder-Kühnel von Jochen A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Harder-Kühnel,
stimmen Sie einer Verlängerung des Mandates für den Bundeswehreinsatz in Syrien zu?
Bitte um Begründung.
Deutschland hat zwar erst gezögert, in den Krieg einzugreifen, aber nach dem Terroranschlag von Paris kippte die Stimmung. In einer Debatte im Bundestag am 4.12.2015 warb SPD Abgeordneter Rolf Münzenich für den Krieg und erklärte: "....man müsse nun gegen den Islamischen Staat militärisch eintreten. " und zitierte die Resolution 2249 des UNO Sicherheitsrates und erklärte, die Staatengemeinschaft werde darin aufgefordert, die Bedrohung "mit allen Mitteln zu bekämpfen". Diese Aussage war irreführend. Wer sich die Resolution genau durchliest erkennt, das Sie Deutschland kein Recht auf einen Krieg mit Syrien gibt. Auch die CDU warb für den Krieg im nahen Osten.
Willy Wimmer, ehemaliger Staatssekretär im Verteidigungsministerium und ehem. Vize Präsident der OSZE (und im Bundestag von 1976-2009), kritisierte die Politik von Fr. Merkel scharf.
Willy Wimmer: "Alles, was die Vereinten Nationen im Zusammenhang mit den Anschlägen in Paris zu Papier gebracht haben, gibt nichts, gar nichts her für diesen Militäreinsatz in Syrien.
Die Bundesregierung geht sehenden Auges in den Krieg und belügt die deutsche Öffentlichkeit... Wir können doch alle lesen und wissen doch, was in diesen Resolutionen drinsteht. Da steht nichts drin, was militärische Gewalt durch die BRD legitimiert !"
Die Resolution2249 rief dazu auf, den Terror zu bekämpfen, was erst mal richtig ist. Aber die Resolution sagt auch ganz klar, das dieser Kampf in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht und der UNO Charta erfolgen muß. Die UNO Charta und das darin enthaltene Gewaltverbot gab nicht allen Länder der Welt das Recht, Syrien zu bombadieren!
Auch aus dem Grundgesetz (Art.26) geht hervor, daß Deutschland nicht an der Bombadierung von anderen Ländern mitwirken darf.
Von: J. A.
Sehr geehrter Herr Amann,
gerne informiere ich Sie über den aktuellen Stand der AfD-Syrienpolitik, wenngleich mein politischer Schwerpunkt in der Familienpolitik liegt.
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat im Oktober 2019 (bei Enthaltung der Grünen) für einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Bundeswehr sofort aus dem Anti-IS-Einsatz zurückrufen" (19/13503) gestimmt, der insgesamt von den anderen Parteien aber abgelehnt worden ist.
Im November 2019 war der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kriegerische Eskalationen im Nahen Osten vermeiden - Über eine Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Vorderen Orient Stabilität schaffen" (19/15064) Gegenstand der Beratung im Plenum des Bundestages. Weiterhin wurden die Anträge der AfD-Fraktion "Für eine neue Syrienpolitik - Frieden sichern, Wiederaufbau fördern" (19/15066), "Sanktionen gegen Arabische Republik Syrien aufheben - Wiederaufbau ermöglichen" (19/15065) und "Diplomatische Beziehungen zur Arabischen Republik normalisieren - Nachhaltigen Befriedungsprozess initialisieren" (19/15067) an den zuständigen Auswärtigen Ausschuss des Bundestages überwiesen.
Eine kurze Zusammenfassung über die Richtung der aktuellen Syrienpolitik, deren Fokus auf dem Wiederaufbau und der Friedenssicherung liegt, finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-de-naher-osten-667246
Aus aktuellem Anlass weise ich Sie gerne darauf hin, dass der Deutsche Bundestag am Donnerstag, den 18. Juni 2020, erstmalig über den Antrag der AfD-Fraktion "Das syrische Volk bei der Bewältigung der Bürgerkriegsfolgen und der Corona-Krise nicht länger bevormunden" beraten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Mariana Harder-Kühnel