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Maria-Lena Weiss
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Frage von Karl-Heinz A. •

Mitte 2021 wurde eine Regelung erlassen, dass Photovoltaikbesitzer bis 10 KWp ihre Erträge nicht mehr der ESt unterwerfen müssen. Weshalb fallen nur Anlagen ab 2004 unter diese Regelung?

Sehr geehrte Frau Weiss,
meine Anlage mit 4,3 KWp stammt aus 2002, da ich bereits damals die Sinnhaftigkeit von Photovoltaik erkannt habe und auch den Nachbarn damit ein Zeichen setzen wollte. Meine Anlage aus 2002 war rund 10% teuerer als die Anlagen ab 2004 und ich bekam zudem auch noch eine um 19% geringere Einspeisevergütung als Anlagen in 2004. Daher macht die Begrenzung auf Jahre ab 2004 keinen Sinn. Diese Regelung ist wirtschaftlich nicht begründbar und verstößt auch gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot.
Seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine und dem damit verbundenen Energiemangel erkennt man doch, wie wichtig alternative Energien sind. Auch der Klimawandel mit der Anhäufung von Unwettern und Dürren bestätigt die Notwendigkeit der klimaneutralen Energieträger.
Setzten Sie sich doch bitte dafür ein, dass diese Begrenzung auf "Anlagen ab 2004" gestrichen wird.
MfG

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Antwort von
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Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Meine ausführliche Antwort hat Sie bereits persönlich erreicht, denn ich finde den persönlichen Austausch besser, als den Kontakt über eine Plattform, die keine Interaktion erlaubt. Wie bereits mitgeteilt, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, die vor 2004 in Betrieb genommen wurden, mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetz 2022 eingefügten § 3 Nr. 72 EstG möglich.

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