Beinhaltet das sich derzeit in Arbeit befindliche Tierschutzgesetz ein Verbot von Langstrecken Tiertransporten außerhalb der EU? Wird jegliche Art der Anbindehaltung verboten ohne Ausnahme?
Der Gesetzgebungsprozess zur Tierschutznovelle läuft aktuell. Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme und über 100 Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung übermittelt. Als nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Dies gilt es abzuwarten.
Aus meiner Sicht hat Deutschland bereits eines der besten Tierschutzgesetze der Welt. Tierschutzthemen müssen wir noch stärker im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren. Die Standards unserer Nutztierhaltung, Bedingungen für Tiertransporte, Heimtierhandel oder der illegale Welpenhandel lassen sich nur gemeinschaftlich in der EU wirksam regeln. Die aktuell noch von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen haben aber insbesondere spürbare einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft in Deutschland. Deutlich mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. In der Folge wird unsere landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert. Das ist weder im Sinne unserer Landwirtschaft noch des Tierschutzes. Statt noch grünerer Ideologie in der Landwirtschaftspolitik brauchen wir echte Lösungen für das Tierwohl und die Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe.