Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dorle W. •

Wie stehen Sie heute zur ökonom. Benachteiligung freiwillig in der gKV Versicherter & zu Ihrer im Bundestag hartnäckig vertretenen Ansicht, Selbstständige zahlten Beiträge nur aufs „Netto-Einkommen“?

2023 zahlten ca 1,5 Mio Selbständige freiwillig gKV-Beiträge. Im Mittel verbeitragten sie ca 3.500€ monatlich (Bundestag Drucksache 20/7978).

2018 äußerten Sie im Bundestag hartnäckig, Selbstständige würden gKV-Beiträge lediglich aufs Netto-Einkommen zahlen. (https://www.youtube.com/watch?v=Uv1U-G1loOo ab Min. 7:45).

Das ist falsch.

Freiwillig gKV-versicherte Selbstständige zahlen bis zur Bemessungsgrenze:

1. auf jeden € des BRUTTO-Einkommens DOPPELT so viel wie Angestellte

2. ZUSÄTZLICH auf weitere Einkünfte ca 20% an KV+PV.

Angestellte verbeitragen weder, was sie ggf selbstständig dazu verdienen noch Einkünfte wie Zinsen etc. (https://selbststaendige.verdi.de/was-tun_1/soziale-sicherung/++co++b137e7fa-eec5-11e2-a426-525400438ccf).

Ein Bsp.: Kinderlose, die 2.500€ brutto verdienen + 2.000€ andere 'Neben'-Einkünfte, zahlen an KV + PV ca:

als Angestellte: 250€

als Selbstständige: 900€

Wg. pay-gap + Teilzeit trifft dies wohl vor allem Frauen.

Wie stehen Sie heute dazu?

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Beitragsbemessung für Selbstständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Die Beitragsbemessung misst sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Starke Schultern tragen mehr als schmale, prozentual zum Einkommen. 

Die Beitragseinnahmen entscheiden darüber, wie viel Geld für die Versorgung der Versicherten zur Verfügung steht. 

Hier gibt es einen Zielkonflikt zwischen dem verständlichen Bedürfnis nach möglichst geringen Beiträgen und einer guten und qualitativ hochwertigen Absicherung im Krankheitsfall.

Inwiefern eine Differenzierung bei der Beitragsbemessung von gesetzlich versicherten Solo-Selbständigen und Arbeitnehmern gerechtfertigt ist, muss im Zuge der von SPD, Grünen und FDP vereinbarten gesetzlichen Anpassung bei der Beitragsbemessung Selbständiger geprüft werden. Mein Ziel ist es, dass Versicherte nicht überfordert werden, die Beitragsbemessung gerecht ist und keine Möglichkeiten zur Manipulation bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Klein-Schmeink 

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