Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dorle W. •

Was konkret tun Sie für die seit Jahren erforderliche Entbudgetierung der Haus­ärzt:innen und gegen diesbezügliche Regressforderungen?

Hallo,
was setzen Sie zB aktuell der Behauptung des BRH entgegen, er sehe „keine konkreten Anhaltspunkte“ dafür, dass mit der Entbudgetierung der Haus­ärzte „insgesamt die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Versicherten maßgeblich ver­bessert würden“ (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/146487/Bundesrechnungshof-spricht-sich-gegen-Entbudgetierung-der-Hausaerzte-aus)?

Stammt diese Aussage von Beihilfe berechtigten Beamten?

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Entbudgetierung der Hausärzt*innen und den Regressforderungen. Ich möchte Ihnen hierzu einige aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen erläutern.

Zunächst möchte ich auf den Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom Oktober 2023 eingehen, der die Entbudgetierung der Hausärzt*innen kritisch beleuchtet hat. Der BRH führte an, dass es "keine konkreten Anhaltspunkte" dafür gebe, dass eine Entbudgetierung die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung maßgeblich verbessern würde. Diese Aussage stammt jedoch nicht von Beihilfe berechtigten Beamten, sondern ist eine unabhängige Einschätzung des BRH.

In ausgewählten Regionen gibt es bereits eine Entbudgetierung. Hier sollen finanzielle Anreize ein Instrument sein, die Arbeit im ländlichen Raum aufzuwerten und so einer Unterversorgung entgegenzuwirken. Im Rahmen des Referentenentwurfs für das Gesundheitsversorgungsgesetz vom April 2024 soll die angekündigte Entbudgetierung nun flächendeckend umgesetzt werden.

Zudem zeigt sich, dass die Bedeutung des Budgets ohnehin abnimmt. In vielen Fachgebieten liegt die Honorarverteilungsquote (HVV-Quote) bereits nahe 100 Prozent oder darüber.

Die kommende Reform der gesundheitlichen Grundversorgung wird spürbare Entlastungen für Hausärzt*innen und damit auch Verbesserungen für Patient*innen schaffen. Die Entbudgetierung und die Anhebung der Honorarobergrenzen sind wichtige Schritte, um alle erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten und bürokratische Hürden abzubauen.

Ein zentraler Punkt ist die jahresbezogene hausärztliche Versorgungspauschale, die den Quartalsbezug ersetzt. Dies reduziert unnötige Arztbesuche und schafft mehr Zeit für Patient*innen, die wirklich eine Behandlung benötigen. Darüber hinaus könnte diese Pauschale auch für einzelne Facharztgruppen eingeführt werden.

Diese Reformen implementieren wir im Rahmen des Gesundheitsversorgungsgesetzes. Als grüne Bundestagsfraktion schaffen wir damit gemeinsam mit unseren Koalitionspartner*innen greifbare Verbesserungen für Patient*innen und stärken gleichzeitig den niedergelassenen Ärzt*innen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Maria Klein-Schmeink

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