Der CDU-Abgeordnete M. Wanderwitz will vom BT ein AfD-Verbotsverfahren beantragen lassen. Dafür sucht er Unterstützer. Unterstützen Sie Marco Wanderwitz in dieser Initiative?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD in all ihren Teilen stetig radikalisiert und hat sich zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt.
Deshalb beobachtet der Verfassungsschutz in diesem Bereich zu Recht.
Es gibt gewichtige Argumente dafür, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Aber es gibt auch gewichtige Gründe, die momentan gegen ein Verbotsverfahren sprechen. Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Seien sie versichert, dass ich die Entwicklungen sehr genau beobachte. Für mich ist klar, dass die AfD als reale Gefahr für unsere Demokratie, als reale Gefahr für die Menschen, die Ziel ihrer Hetze und Ausgrenzungspolitik sind, und als reale Gefahr für das friedliche Zusammenleben in Europa politisch und gesellschaftlich sowie mit allen geeigneten rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen ist. Das setzt voraus, dass alle demokratischen Kräfte an einem Strang ziehen. Denn hierbei geht es nicht um eine Auseinandersetzung im politischen Tagesgeschäft. Hier geht um dem den demokratischen Grundkonsens.
Für mich ist daher klar, dass es - auf allen politischen Ebenen – keine Zusammenarbeit mit der AfD geben darf. Das bedeutet, dass keine gemeinsamen Anträge gestellt werden und Anträgen der AfD nicht zugestimmt wird. Außerdem darf es keine „Normalisierung“ der AfD geben. Das bedeutet, dass keine demokratische Partei ihre Inhalte und ihrer Sprache übernehmen darf.