Frage an Maria Klein-Schmeink von Klaus D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,
mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird mit dem neuen Paragraphen 28a eine Möglichkeit geschaffen viele durch das Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte ohne weitere Mitwirkung durch die Parlamente einzuschränken. Bedenken zu diesem Gesetzentwurf äußerten auch verschiedene Rechtsexperten. So kritisiert die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie diese Bedenken beurteilen und wie und mit welcher Begründung Sie dem Gesetzentwurf zustimmen oder diesen ablehnen werden.
Vielen Dank im Voraus.
Dr. Klaus Zöltzer
Sehr geehrter Herr Dr. Zöltzer,
zusammen mit anderen Abgeordneten der Bundestagsfraktion habe ich eine Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung über das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lagen von nationaler Tragweite abgegeben. Die Erklärung finden Sie hier:
Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink